Die “nationalen Vorbehalte” (national caveats), welche die Bundesregierung der Bundeswehr in Afghanistan in Abweichung von NATO-Regelungen auferlegt, wurden in einem überfälligen Schritt reduziert:
Folgender Satz wurde komplett gestrichen: “Die Anwendung tödlicher Gewalt ist verboten, solange nicht ein Angriff stattfindet oder unmittelbar bevorsteht.” Zudem entfällt der Begriff “Einsatz angemessener Gewalt” für deutsche Aktionen, künftig gilt stattdessen das Wort “Angriff”.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich dies auf den Einsatz auswirkt. Nach unserem Verständnis sollte es nun keine grundsätzlichen Hindernisse mehr für einen offensiven Einsatz der Bundeswehr geben, Schußwaffengebrauch zur Durchsetzung des Auftrags ist bereits jetzt erlaubt. Nur durfte es eben keine offensiven Aufträge geben.
Wenn ich die Meldung richtig verstehe, sind nur die nationalen Caveats zum Nato-Operationsplan geändert worden. Die sehr restriktiven Einschränkungen der Taschenkarte bleiben weitgehend bestehen. Allein eine Umkehrung der Aufzählung bewirkt nichts. Allein wenn der Abschnitt II Nr. 4 in Zukunft tatsächlich hieße:
“Abwehrmaßnahmen dürfen bereits ergriffen werden, wenn ein Angriff erkennbar bevorsteht”, wäre dies ein Fortschritt. Mit offensivem Vorgehen hat allerdings selbst das nichts zu tun. Die Aufhebung des nationalen Caveats auf NATO-Ebene wird wieder einmal national bestenfalls halbherzig umgesetzt.
Es wäre noch gut zu wissen ob die “nicht auf Flüchtende Taliban schießen” Regel auch gestrichen wurde.
Das ist der größte Unsinn, auch wenn es sehr gut ist, dass man jetzt erkannte Gegner sofort angreifen kann.