Durch die Medien geistert ein neuer CIA-”Skandal”, dessen Hintergrund im “Wall Street Journal” beschrieben wird. Demnach plante die CIA nach dem 11. September 2001 die Tötung und Gefangennahme militanter Islamisten aus dem Umfeld der Al-Qaida jenseits der bislang bekannten Vorhaben dieser Art.
Wir verstehen die Skandalisierung nicht. Tötung und Gefangennahme feindlicher Kämpfer sind grundsätzlich legitim und nach Situationen wie den Anschlägen des 11. Septembers 2001 politisch sogar geboten. Sie lassen sich völkerrechtlich begründen und werden gegenwärtig u.a. auch durch die NATO in Afghanistan durchgeführt. Für tatsächlich problematisch halten wir, dass es offenbar bei Plänen geblieben ist, die nie umgesetzt wurden:
Weder Bush noch Cheney sollen für gezielte Angriffe von Kommandos der CIA und von Spezialeinheiten der Streitkräfte auf mutmaßliche Al-Qaida-Führer gewesen sein.
Die nationalen rechtlichen Hindernisse in den USA hätte man nach 9/11 problemlos beseitigen können. Das dies nicht geschah zeigt, wie wenig ernst die Bush-Administration das Problem damals tatsächlich genommen hat.
Ich denke, dass die deutsche Öffentlichkeit weit aus besser mit exekutierten Kommandierenden der Aufständischen klarkommen würde, als mit noch mehr Gefallenen. Auch mit Gefallenen in offensiven Operationen; so denke ich; könnten wir besser umgehen, als mit dem jetzigen Zustand!
Ich seh’ das prinzipiell wie Sven Ortmann.
Ich halte gezielte Tötungen für inakzeptabel. Der Kampf gegen “den Terror” muss auf der Basis rechtsstaatlicher Mittel erfolgen (und kann auch nur so ansatzweise zu Erfolg führen!).
Gleichwohl teile ich ebenfalls die Verwunderung des (leider wieder einmal anonymen) Autors über die allgemeine Aufregung. Ein Artikel in der NY Times (http://www.nytimes.com/2002/12/15/international/15INTE.html) beschreibt schon in 2002, dass die CIA offenbar damit beauftragt war entsprechende “high value targets” auszuschalten.
Allerdings: spätestens seit den Drohnen-Angriffen durch die CIA ist doch klar, dass diese Operationen – wenn auch mit anderen Mitteln – umgesetzt wirden. Hierzu übrigens ein sehr schöner Ausschnitt von Foreign Policy’s Steven Walt:
“Second, for those who are outraged to learn that the United States was planning to assassinate suspected terrorists leader, please explain to me the difference between sending in an assassination team to kill a suspected al Qaeda member, and sending a Predator or Reaper drone into some remote area to do the same thing? The target is just as dead no matter what instrument is used, and as we have already seen on several occasions, the risk to innocent civilians and the danger of various forms of blowback is probably greater when the U.S. uses unmanned drones. Moreover, both responses are essentially extra-judicial executions: the potential targets are suspected of being “enemy combatants” but that hasn’t been proven and U.S. intelligence has mis-identified a number of alleged “terrorists” in the past. And then ask yourself how Americans would react if some other country were doing the same thing on U.S. soil.”
(http://walt.foreignpolicy.com/posts/2009/07/14/im_shocked_shocked_to_learn_the_cia_was_planning_to_kill_bin_laden)
Also:
1. Die Drohnen-Angriffe sind die logischer Fortsetzung der geplanten gezielten Tötungen.
2. Sowohl die Drohnen-Angriffe als auch die gezielte Tötung verstoßen gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Wenn die westlichen Mächte allerdings versuchen Terrorismus mit nicht-rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen, werden sie mittel- und langfristig erfolglos bleiben.
Sind “gezielte Tötungen” auch dann kein rechtsstaatliches Mittel, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage stattfinden? In Afghanistan steht der Einsatz dieser Taktik (im Kampf gegen Aufständische) auf einer festen völkerrechtlichen Grundlage.
Auch in Pakistan oder anderen Staaten lässt sich die Taktik völkerrechtlich legitimieren: Pakistan ist dafür verantwortlich, von seinem Territorium ausgehende bewaffnete bzw. terroristische Aktivitäten zu unterbinden. Ist man zu dieser Unterbindung nicht fähig oder nicht willens, so ist angemessene bewaffnete Selbstverteidigung zur Abstellung dieses Zustands legitimiert.
Die juristische Kritik operiert mit der Behauptung, es handele sich um “außergerichtliche Hinrichtungen”, die tatsächlich durch das Völkerrecht nicht gedeckt wären. Die Kritik ist aber irrelevant. Zum Einen weil es sich nicht um solche handelt, und zum Anderen weil das Völkerrecht mangels Gerichten und einer Exekutive ohnehin größtenteils nur auf dem Papier existiert. Man muß im Völkerrecht keine Prozesse gewinnen. Es kommt nur darauf an, eine Konstruktion zu finden, welche dem Vorwurf des Verstoßes gegen nationales Recht vorbeugt.
Offensichtlich sehen die Amerikaner das anders ! Sie nicht von der Wirkungslosigkeit des Völkerrechts überzeugt. Deshalb arbeitet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die Kriegsverbrechen auf dem Balkan auf.
Nur bei den eigenen Soldaten sehen sie das anders. Die dürfen nicht vom internationalen Strafgerichtshof angklagt werden bei eventuellen Kriegsverbrechen. Und damit auch andere Staaten nicht amerikanische Soldaten an den Strafgerichtshof möglicherweise ausliefern, haben sie jeder Menge bilaterale Abkommen mit Staaten geschlossen um diesen Umstand zu verhindern.
Schon komisch diese Politik, oder ?
Ludwig der IX., der “Sonnenkönig”: “Der Staat bin ich”
USA: Das Völkerrecht bin ich ?
Die Haltung der Bundesregierung ähnelt der der USA weitgehend. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 16 Abs. 2 die Auslieferung deutscher Staatsbürger an Einrichtungen wie den ICC. Ich hatte selbst viel mit den VN zu tun, halte nicht viel davon und bin sehr froh über solche Regelungen.
@SiPol:
).
Da muss ich widersprechen, der Artikel 16 II erlaubt die Auslieferung an einen Internationalen Gerichtshof ganz ausdrücklich, und wenn ich mich richtig erinnere wurde diese Änderung sogar mit dem ICC im Hinterkopf eingeführt.
(Anders sieht’s glaub ich beim ICTY aus, aber da dürften wir eh wenige bis gar keine Angeklagten auszuliefern haben
Sie haben natürlich Recht, danke für die Korrektur. Das GG ist extra dafür geändert worden.
Die Antwort ist aber ein bisschen schwach, wie ich finde. Mit genau dieser Argumentation können wir auch Flächenbombardements in Afghanistan durchführen. Irgendwie lässt sich das schon erklären…
Ich hatte in meinem letzten Beitrag schon gefragt: Wieso sind wir in Afghanistan? Deutschland hat sich am Afghanistan-Krieg beteiligt, weil ‘Deutschlands Sicherheit am Hindukusch verteidigt wird’, soll heißen: weil wir da Sicherheitsinteressen verfolgen.
Genau diese Sicherheitsinteressen können wir aber nur verteidigen, indem wir entweder auf quasi unbegrenzte Zeit Soldaten dort stationieren, die bei Bedarf einspringen, oder, wenn es gelingt das Land bzw. die Region nachhaltig zu stabilisieren, in dem die Wirtschaft voran gebracht wird und das Land mit zivilen Mitteln “befriedet” wird.
Genau dieses Ziel kann aber nicht gelingen, wenn die eigenen Positionen so schwammig und durchschaubar sind, dass damit “dem Feind” (wie’s hier immer so schön heißt) eine Argumentationsgrundlage geschaffen wird.
Noch mal und hoffentlich unmissverständlich: Neben dem zivilen Kampf muss in Afghanistan ein militärischer bestanden werden. Dies muss natürlich auch ein Einschreiten gegen Anführer Terroristischer Vereinigungen beinhalten. Aber: Das Versagen der internationalen Gemeinschaft genügend Truppen nach Afghanistan zu schicken kann nicht die Rechtfertigung für unrechtmäßige Aktionen (wie gezielte Tötungen) sein.
“@Sven Ortmann:
Die CIA hat in den dokumentierten Fällen nicht die Souveränität der jeweiligen Staaten verletzt. Man kann davon ausgehen, dass in Absprache mit Behörden gehandelt wurde, die angesichts des Unvermögens der jeweiligen Regierungen zur Anpassung der Gesetze froh waren, diese Personen loszuwerden. Im Fall Deutschlands ist dies am deutlichsten bei Zammar.”
Ist es legal oder legitim wenn die italienische Polizei jemanden verhaftet, festhält oder ausliefert ohne hinreichenden Tatverdacht und ohne die italienischen Gesetze und Verordnungen zu beachten?
Nein.
Ist es legitim oder legal wenn Berlusconi die Verschleppung einer Person in Italien autorisiert?
Nein.
Ist es legitim oder legal wenn ein kleiner Knecht im italienischen Geheimdienst dies tut?
Nein, schon gar nicht.
War die Verschleppung von Abu Omar illegal und somit wohl auch eine Verletzung der italienischen Souveränität?
Ja.
Diejenigen, die selbst nicht zu so einer Operation autorisiert sind, können sie auch nicht genehmigen.
Im Gegenteil; so etwas ist strafbar.
Die italienische Justiz sieht das auch so.
“Furthermore, Marco Mancini, the SISMI director of anti-terrorism and counterespionage, and Gustavo Pignero, the department’s director in 2003, have been arrested, on charges of complicity in a kidnapping with the aggravating circumstances of abuse of power. There are now 26 EU arrest warrants for U.S. citizens in connection to this event.
A judge also issued arrest warrants for four Americans, three CIA agents and an Air Force officer who commanded the security forces at Aviano Air Base at the time of the abduction.”
http://en.wikipedia.org/wiki/Extraordinary_rendition_by_the_United_States#Example_cases
Ich finde es äußerst bedenklich, wenn jemand derart obrigkeitsgläubig ist, dass er denkt, dass ein Mitglied der Exekutive (oder Regierung) sich über Verfassung, Gesetz und Verordnungen hinwegsetzen darf.
Solche Haltungen haben in der Geschichte regelmäßig zu äußerst inakzeptablen Ergebnissen tendiert.
Ich bedaure, hier recht respektlos gegenüber Ihnen als Blogautor und Herr des Hauses kommentiert zu haben.
Leider musste es gesagt werden – und ich bin niemand, der in solchen Dingen wegschaut.
@Sven Ortmann:
Sie beschreiben einen Bruch italienischer Gesetze durch amerikanische Behörden, der mit Unterstützung italienischer Behörden erfolgte. Das ist natürlich rechtlich bedenklich, aber keine Verletzung italienischer Souveränität. Ob in Italien, Schweden oder Deutschland: Die jeweiligen Regierungen haben mit amerikanischen Partnern zusammengearbeitet, und die Empörung nach Aufdeckung der Fälle dient alleine innenpolitischen Zwecken. Man könnte ja auch schlecht behaupten, dass man selbst aktiv Gesetze gebrochen hat. Die geschilderte Rollenverteilung erlaubt es, alle Schuld auf die USA abzuladen.
Ich verstehe Ihre Empörung und halte dieses Vorgehen auch für falsch. Der Meinung, dass die Exekutive sich über Gesetze hinwegsetzen darf, bin ich nicht. Ich hätte es befürwortet, wenn man gesetzliche Grundlagen geschaffen hätten, die eine nachhaltige Verfolgung militanter Islamisten erlaubt hätten. So blieb es bei Einzelaktionen.
Nun, ich bin froh, dass wir keinen ‘Patriot’ Act und dergleichen haben. Wir konnten Schäuble noch gerade so eben im Zaum halten.
Wo solche Ermächtigungen der Exekutive hinführen, haben wir ja bestens vorgeführt bekommen:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/london/8034315.stm
“The Metropolitan Police used section 44 of the Terrorism Act more than 170,000 times in 2008 to stop people in London.
That compares to almost 72,000 anti-terror stop and searches carried out in the previous year.
…
Of all the stops last year, only 65 led to arrests for terror offences, a success rate of just 0.035%.
…
The Section 44 power allows police to search any person or vehicle without the need for suspicion.
It was intended to be used for big events like the Queen’s Speech or just in designated areas where the terror threat was high.
Since February 2001, however, it has been in force throughout the Met area. Where and when it can be used is decided by the police who have to apply to the Home Office for approval for its use in a specific area for up to 28 days.”
Macht führt zu Machtmissbrauch. Die wirksamste Gegenmaßnahme ist, Macht nur verhältnismäßig zuzuteilen. Die Anti-Terror-Panikmachegesetze haben diesen Grundsatz mit Hilfe der Panikmache umgangen.
Verdachtsunabhängige Kontrollen gibt es in Deutschland ja auch (ohne Terrorismusbezug). Die britischen Regelungen halte ich aus anderen Gründen für ein Problem: Man brachte nicht den politischen Willen auf, gegen die tatsächlichen Gefährder- und Problemgruppen vorzugehen, und erließ stattdessen Maßnahmen wie die von Ihnen genannte, welche unfokussiert die gesamte Bevölkerung zur potentiellen Gefahr erklären.
Das wollten die USA doch schon vor 9/11, insbesondere Bin Laden war ein Ziel.
@Sven Ortmann:
Die CIA hat in den dokumentierten Fällen nicht die Souveränität der jeweiligen Staaten verletzt. Man kann davon ausgehen, dass in Absprache mit Behörden gehandelt wurde, die angesichts des Unvermögens der jeweiligen Regierungen zur Anpassung der Gesetze froh waren, diese Personen loszuwerden. Im Fall Deutschlands ist dies am deutlichsten bei Zammar.
@Harbi:
Ich verweise auf die Stories zu Entführungen durch die CIA in Europa, welche auch zu Haftbefehlen gegen CIA Agenten in Deutschland geführt haben.
Ich traue denen durchaus zu, auch dort ihre eigenen Maßstäbe anzuwenden, wo sie mit den Maßstäben des eines souveränen Staates nicht zufrieden sind. Das ist geradezu eine Grundströmung in der amerikanischen Rechten.
Im Zweifelsfall sind die bereit, die Souveränität auch rechtstaatlicher und demokratischer Nationen zu ignorieren, wenn es ihnen gerade passt und möglich erscheint.
Nun ja, das aktuell diskutierte Programm war ja nun eine Nullnummer, weshalb schon manch einer eine Ablenkung von dickeren Fischen dahinter vermutet.
@Sven Ortmann
Die Amis konnten ohne die Rückendeckung der jeweiligen europäischen Regierungen nicht frei operieren.
Das Programm kann sich ja nur auf die Länder der Terrorunterstützer bezogen haben, allerdings dürfte der Einsatz von CIA-Kommandos in “Feindesland” nahezu unmöglich gewesen sein (aufgeklärt werden, Verhaftung, Mediencoup, Folter, Zerschlagung des Informationsnetz, Haft, Erpressung). Aufgrund der Risiken, die leicht zu Himmelfahrtskommandos hätten werden können, war also klar, dass die Idee wieder verworfen wurde.
Zitat:
“Nun ja, das aktuell diskutierte Programm war ja nun eine Nullnummer, weshalb schon manch einer eine Ablenkung von dickeren Fischen dahinter vermutet.”
Tut mir Leid Sven, aber da ist ja wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens. Was soll denn das für eine komische “Ablenkung” sein?
@Chris
Wenn ein Artilleriebeobachter aus einem Kirchturm agiert, wird er selbstverständlich getötet (obwohl Kirchen grundsätzlich unter Schutz stehen). Fallschirmjäger werden am effektivsten getötet, solange sie noch kampfunfähig im Flieger sind (selbstverständlich muss man auch nicht warten, bis sie am Boden gelandet sind). Auch Truppen die mit der Bahn transportiert werden und daher nur eingeschränkte Verteidigungsfähigkeiten besitzen, können ganz legal bekämpft werden. Deine Vorstellung von “Rechtsstaatlichkeit” entspringt scheinbar dem Drang, dem Westen Harakiri zu empfehlen. Gerade ein Rechtsstaat muss bereit sein, den Gegner auch in seinen Rückzugsräumen zu bekämpfen und dabei gibt es auch kein Recht auf “Kirchenasyl”.
Es reicht schon, dass die Bundeswehr dazu verdammt ist, ausweichende Koranschüler bzw. ihre 300$-Drohnen ziehen zu lassen – aber nach dem Motto: “Am deutschen Wesen soll die Welt genesen”, auch noch anderen Selbstaufgabe predigen wollen (mitsamt der üblichen linken Milchmädchenrechnungen) ist wirklich eine “Nullnummer”!
@Georg
Die US-Soldaten haben deswegen noch lange nicht Narrenfreiheit (während andere keine Verurteilung im Heimatland zu erwarten haben). Des Weiteren sollte man der UN grundsätzlich misstrauen. Ebenso gibt es keinen Grund freiwillig Souveränität abzugeben (Stichwort: EUdssr).
Es dürfte wohl eher darum gegangen sein, nicht in Aachen Amok zu laufen, sondern Terroristen dort anzugreifen, wo sie unter dem Schutz der Regierung stehen bzw. gewarnt werden würden, wenn die Amis den “offiziellen Weg” gehen.
Da bitte ich aber um Vorsicht: In Afghanistan herrscht Krieg, da mag es legitim und legal sein, gegnerische Führungsfiguren auszuschalten. Aber wenn man einen Globalen (!) Krieg gegen den Terror ausruft und sich das Recht vorbehält, überall mutmaßliche al-Qaida-Mitglieder zu töten, wird es verdammt heikel. Das hebelt m.E. alle rechtlichen Grundsätze unserer schönen westlichen aus. Deshalb hat das ganze schon Skandalformat.
Das Problematische ist die ggf. freizügige Definition von “feindlichen Kämpfern”, ein Begriff, der international eh nicht anerkannt wird.
Wenn die CIA-Kommandos in Aachen mal eben ein paar Menschen umbringen würden, so wäre das gemeinschaftlicher Totschlag.
Die CIA würde damit vermutlich zu einer kriminellen Vereinigung (wenn die Judikative unabhängig wäre und dann ihren Job täte).
Der deutsche Staat reklamiert das Gewaltmonopol für sich, und somit gibt es da ein GIGANTISCHES PROBLEM unsererseits mit solchen Methoden.
Unser Rechtsstaat kann schlicht nicht akzeptieren, dass ein anderer Staat einfach so Menschen in der Weltgeschichte abknallt.
Bei dem Programm ging es ganz offensichtlich NICHT um Tötungen in Kampfonen. Auch Tötungen in Pakistan gehen ja ganz offensichtlich auch ohne das Programm(Drohnenangriffe).