Gezielte Tötungen (“Kinetic Targeting” im NATO-Sprachgebrauch) werden aufgrund ihres Erfolgs zunehmend auch von NATO-Staaten angewendet. Sie sind besonders geeignet zur Schwächung netzwerkartig organisierter Gegner. Die NATO hat in dieser Hinsicht von Israel gelernt, wo die Taktik schon seit längerem eingesetzt wird und u.a. entscheidend dazu beitrug, die Hamas zur Einstellung von Selbstmordanschlägen zu motivieren.
Die Taktik ist jedoch zuweilen rechtlich umstritten. Amos N. Guiora diente als Rechtsberater in den israelischen Streitkräften und erklärt bei “Foreign Policy”, welche völkerrechtlichen Lösungen man in Israel zur Legitimierung der Taktik gefunden hat, und wie sich rechtliche Auflagen auf den Entscheidungsprozess auswirken.
Das gleiche Thema berührt auch ein Beitrag von Michael Walzer und Avishai Margalit, der sich leider jedoch in der Irrelevanz der Theorie des Gerechten Krieges verliert. Die Frage nach der moralischen Legitimität des jüngsten israelischen Vorgehens im Gazastreifen ist angesichts dessen Erfolgs nur von abstraktem Interesse.
Möglicherweise verstellt die moralische Perspektive sogar den Blick auf eine der Ursachen dieses Erfolgs. Offenbar kann die Hamas der Bevölkerung im Gazastreifen nicht mehr vermitteln, warum sie Opfer in der erlebten Größenordnung erleiden muss, ohne dass dies irgendwelche wahrnehmbaren positiven Folgen mit sich bringt. Hätte die israelische Offensive weniger Schaden erzeugt, wäre der Anreiz für die Hamas, den Raketenbeschuß einzustellen, weniger stark ausgefallen.
Ich beziehe mich auf den ursprünglichen Beitrag, ohne alle Kommentare im einzelnen gelesen zu haben und ohne zu behaupten, zur Erleuchtung beizutragen. Dennoch eine Klarstellung: Guiora, den ich im letzten Jahr in Israel persönlich kennenlernen durfte, spricht in seinem Artikel von “targeted killing”. Sie hingegen führen den Begriff “kinetic targeting” ein und setzen ihn gleich. Das ist zu undifferenziert! Kinetic targeting bezeichnet die Bewirkung eines militärischen Zieles (!) mit Waffengewalt im Gegensatz zu “non-kinetic targeting” (PsyOps, show of force, area denial etc.).
Übirgens empfehle ich noch folgenden Link:
http://www.cnas.org/blogs/abumuqawama vom Center for a New American Security Policy. Hier kann man gut erkennen, wie die öffentliche Meinung ggü. AFG in den U.S. gerade schwindet. Vielleicht sind ja alle bald zu Hause?
– Echo
Die im Rahmen von “Targeted Killing” (die Israelis haben meiner Erinnerung nach einen anderen offiziellen Begriff dafür) getöteten Personen werden meines Wissens nach von der israelischen Seite doch auch als militärische Ziele definiert?
Das ist richtig. Die Israelis machen diesen Schritt und sprechen Hamas-Angehörigen den Kombatantenstatus zu. Damit werden sie zu militärischen Zielen. Des Weiteren hat “targeted killing” auch immer etwas mit Prävention zu tun. Wie Sie an anderer Stelle gut ausführen, sprechen NATO-Staaten den Taliban im allgemeinen den Kombatantenstatus ab und zumindest im Bereich RC NORTH wird auch nicht präventiv “zugeschlagen”. Daher ist der Begriff “targeted killing” in diesem Zusammenhang irreführend, weil andersweitig (s.o.) belegt.
– Echo
Selbst wenn gezielte Tötungen völkerrechtlich legal wären (da habe ich mir noch keine endgültige Ansicht gebildet), wir wären trotzdem weit davon entfernt, sie durchführen zu können.
Soweit ich das überblicken kann, spricht Deutschland dem Gegner in Afghanistan im Moment keinen Kombattantenstatus zu. Dass die Regierung nicht von einem Krieg sprechen will und die Bundeswehr bisher nur in Notwehr schießen darf ist dann ärgerlich, aber folgerichtig. Gezielte Tötungen kommen, wenn die Regierung an dieser Meinung festhalten will, damit wohl auch nicht in Frage: Wenn es sich bei den Taliban nicht um Kombattanten handelt, sind sie zivile Verbrecher, gegen welche nur ein ordentliches Gericht Sanktionen verhängen kann.
Gefällt mir nicht, in der Konsequenz. Aber wie sehen die Alternativen aus?
- Wir sprechen den Taliban Kombattantenstatus und damit auch Straflosigkeit für Kriegshandlungen zu. Möglicherweise ist das noch die vernünftigste Lösung, aber so ganz schmeckt die mir auch nicht.
- Wir führen nach angloamerikanischem Vorbild den unlawful combatant ein… mit allen sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten. Besser nicht.
- Wir setzen tragende Verfassungsgrundsätze außer Kraft und schaffen die gesetzliche Grundlage um zivile Verbrecher zukünftig per Lenkwaffe aus dem Orbit toasten zu können, und das um des höheren Komforts willen auch noch ganz ohne Gerichtsverfahren. Ich hoffe, niemand denkt darüber ernsthaft nach.
Sie sprechen genau den Punkt an, der in Deutschland bislang eine Beteiligung an “kinetic targeting” verhindert. Ist dieser Punkt ausgeräumt, würde es m.E. keine rechtlichen Hindernisse mehr geben.
Die diesbezüglichen Regelungen des Völkerrechts sind veraltet und sehen Situationen wie die in Afghanistan nicht vor. Das Konzept des “unlawful combatant” war trotz seiner Mängel immerhin ein Versuch, angepasste Regelungen zu finden. Die Einstufung der Kämpfer als Kombattanten durch die Bundesregierung wäre aber schon ein Schritt vorwärts und würde die Bekämpfung der Aufständischen als militärische Ziele legalisieren, inklusive “kinetic targeting”. Der Punkt der Straflosigkeit würde nur zutreffen, solange die Kombattanten keine Kriegsverbrechen begehen , aber die Aufständischen tun dies am laufenden Band. Die afghanische Regierung könnte davon unabhängig die Kämpfer weiterhin als Straftäter behandeln und parallel als Aufständische militärisch bekämpfen.
Gab es früher nicht den Status eines Freischärlers, den man standrechtlich exekutieren durfte?
“Solche Fragen halte ich nicht für zielführend. Man könnte auch fragen: “Warum wollen Palästinenser von Israel beanspruchtes Land”? Macht ist ein politischer Wert sui generis. Auch eine UNO kann daran nichts ändern.”
Das Recht des Stärkeren hat aber mit Völkerrecht und Legitimität nichts zu tun. Es hat eher etwas mit Unrecht und Scheinerfolg zu tun.
Die völkrerrechtliche Situation sieht immer ncoh so aus, dass Israel aufgrund von UNSC-Resolutionen sich auf seine grenzen von 1967 zurückzuziehen hat – außerhalb hat es nichts verloren.
Der Verweis, dass die UNO das Völkerrecht nicht durchsetzen kann, ist zudem ein blinder Trugschluss (dem auch sehr viele rechte Amerikaner unterliegen).
Die Rechnung kommt immer – nur haben die meisten derart gewaltige Scheuklappen, dass sie die Rechnung nicht mal erkennen würden, wenn sie ihnen die Nase brechen würde (bzw. sie es schon getan hat).
Letztlich riskiert Israel seine eigene Existenz mit seinem verhalten – da ist es egal, ob es kurzfristige Früchte erntet oder nicht. Israel ist ein extrem kleiner und wirtschaftlich fragiler Staat mit sehr vielen Feinden, der sich sein Militär nicht mal annähernd selbst leisten kann.
Seine einzige Chance besteht in der ‘Nabelschnur’ zur westlichen Welt; ohne diese geht Israel nahezu zwangsweise binnen wenigen Jahrzehnten unter.
Es ist daher strategisch extrem dumm, dass Israel mit seiner Sicherheitspolitik den Wertekonsens Europas hinter sich lässt und damit ohne Not die Nabelschnur immer weiter dehnt.
Sich nur auf die fernen Amerikaner zu verlasssen ist nationales Harakiri.
Für die NATO gilt dieses Problem in Bezug auf Attentate nicht, doch die anderen Gründe gegen solches Vorgehen gelten immer noch.
Als Deutscher kann und sollte man schlicht sagen, dass “gezielte Tötungen” nach deutschen Maßstäben inakzeptabel sind und unserer gesellschaftlichen Grundordnung widersprechen; Art. I GG.
@Sven Ortmann
Sobald westliche Staaten entsprechenden Druck auf Israel ausüben, wird Israel wohl die geforderten Konzessionen eingehen. Bislang ist das aber nicht geschehen, so dass die VN-Resolutionen irrelevant bleiben müssen. Für die meisten westlichen Regierungen gibt es auch keinen Grund, den Druck auf Israel zu erhöhen. Terrorismusdrohungen etc. sind trotz allem nicht effektiv genug, um einen grundsätzlichen Politikwechsel zu bewirken. Im Gegenteil: Terrorismus gegen westliche Staaten in Verbindung mit der Israelfrage hat wohl eher die Unterstützung für Israel gestärkt. Wirksame Ölboykotte etc. können sich die Araber oder der Iran nicht leisten. Der gegenwärtige Druck der USA dürfte bald wieder auf sein normales Niveau zurückgehen, wenn die USA merken, dass sie vom Iran dafür keine Konzessionen erhalten.
Was Ihren Einwand bzgl. gezielter Tötungen angeht: Art I GG verbietet nicht die Tötung feindlicher Kämpfer, um welche es sich bei den Zielen in Afghanistan handelt. Ob ein feindlicher Kämpfer im Rahmen eines geplanten Angriffs durch einen Luftangriff oder bei der Abwehr eines Hinterhalts durch einen Schützen getötet wird, macht für die Menschenwürde des getöteten keinen Unterschied. Aus dem GG lässt sich auch kein Anspruch von feindlichen Anführer auf nicht-Tötung ableiten.
Ethisch halte ich persönlich die Tötung eines aus Überzeugung handelnden Anführers im Vergleich zur Tötung des vielleicht aus wirtschaftlicher Not handelnden einfachen Kämpfers für wesentlich unproblematischer.
Dann dürfte man das gezielte Herausschießen von Offizieren auch nicht verurteilen (ich hatte einmal gelesen, daß dies völkerrechtlich verboten sei).
Davon ab propagiert SiPol hier die Maxime “der Zweck heiligt die Mittel”. Dann kann ich aber Teile des SG über Bord werfen, wie z.B. den rechtswidrigen Befehl, Teile des Wehrstrafrechts, u.a.
Wollte nicht unser Innenminister zusammen mit unserem Verteidigungsminister eine Rotte mit “zuverlässigen” Besatzungen zusammenstellen, die das rechtswidrige Luftsicherheitsgesetz dennoch ausführen?
Die Formulierung “der Zweck heiligt die Mittel” ist nur ein unschöner Ausdruck für die Proportionalitätsforderung des Völkerrechts. Natürlich richtet sich die Wahl der Mittel nach dem Zweck. Der rechtliche Spielraum bzgl. der Mittel ist dabei weiter, als weithin vermutet wird, und wo er nicht ausreicht um erforderliche Mittel zu legitimieren, können Gesetze angepasst werden. Ich kann nicht nachvollziehen warum z.T. so getan wird, als sei die herkömmliche Herangehensweise der Weisheit letzter Schluß. Und warum wird bei jedem Hinweis auf Mängel so getan, als würde bei einer Anpassung an die Realität ein Zusammenbruch der Zivilisation bevorstehen? Ich halte das für unsachgemäße Angstmache.
Art. I ist das, was den Abschuss gekaperter Flugzeuge verbietet.
Das verbietet sehr wohl Attentate à la “Hellfire auf fahrendes Auto”, weil man eben auch erwarten muss, dass auch Unschuldige dabei zu Schaden kommen.
Ferner verhindert Artikel I die Todesstrafe. Somit können andernorts Kriminelle (= Terroristen) rumlaufen so viel sie wollen – wir töten sie weder mit noch ohne rechtskräftiges Urteil, sofern sie nicht das Leben von Geiseln bedrohen.
“feindliche Kämpfer” – ich bezweifle, dass der Begriff in der herrschenden juristischen Meinung in Deutschland existiert, und ich begrüße das. Selbst wenn es sich um anerkannte Gegner im Rahmen eines irregulären Krieges (mit uns als Kriegspartei) handeln würde – ihre Tötung außerhalb der Kriegsregion (also z.B. in Pakistan) wäre afaik dennoch illegal.
Einen Luftangriff innerhalb von Afghanistan würde ich nicht als “gezielte Tötung” bezeichnen, sowas ist eine simple Kampfhandlung à la Abschuss von Yamamoto.
Wir sollten generell von zweifelhaften Wortschöpfungen von Bush’s Rechtsverdrehern Abstand nehmen. Schäuble war mit seinem hörbaren Gedankenspiel zu “Gefährdern” schon zu nahe an der Verfassungsfeindlichkeit.
Ich habe ja auch nichts dagegen, Anführer statt kleine Schachfiguren zu töten – und mit an der Gewalt verantwortlichen Politikern sollte man anfangen.
Dennoch hat die Bundesrepublik Deutschland und somit das deutsche Volk ein Grundgerüst an Werten, und die lassen es eben nicht zu, dass der Staat missliebige Menschen einfach so tötet, weil er hier oder da einen Hinweis bekommen hat.
Der Respekt vor evtl. unschuldigen Opfern überwiegt.
Wie gesagt; Artikel I GG.
Der Abschuß der Zivilflugzeuge war wegen der damit zwangsläufig verbundenen Tötung von Zivilisten grundgesetzwidrig. Bei kinetic targeting ist das nicht der Fall, also lässt sich das Beispiel nicht übertragen.
Kinetic Targeting erfolgt auch nicht als Strafe, sondern ist die Bekämpfung militärischer Ziele. Somit ist auch kein Gerichtsurteil erforderlich, und es liegt auch keine Todesstrafe vor.
Was Tötungen außerhalb von Kriegsgebieten angeht: Staaten die Pakistan haben Völkerrecht ratifiziert, dass sie zur Unterbindung terroristischer Aktivitäten verpflichtet, die von ihrem Territorium ausgehen. Können oder wollen solche Staaten dieser Verpflichtung nicht nachkommen, fällt Bekämpfung entsprechender Ziele unter Selbstverteidigung nach der VN-Charta und benötigt kein Mandat des Sicherheitsrates etc.
Was die Beschreibung der juristischen Position der Bundesregierung angeht, so haben Sie Recht. Diese Position ist allerdings so realitätsfremd, dass deutsche Soldaten in Afghanistan in der Folge weniger Befugnisse haben als im Wachdienst in Deutschland. So etwas kann man nur gutfinden wenn einem der Ausgang des Einsatzes völlig gleichgültig ist.
Ich finde es darüber hinaus etwas widersprüchlich, wenn Sie die Tötung von “an der Gewalt verantwortlichen Politikern” fordern, aber die Tötung von Terroristen in Pakistan für eine Verletzung von deren Menschenwürde halten.
Es geht darum, dass eine Gesellschaft sich Regeln auferlegt, um nicht zu einem Haufen von Bestien zu verkommen. Unser Regelwerk beruht auf ausführlichen Erfahrungen, die Respekt vor diesem Regelwerk einflößen müssten.
Man mag sich an mumaßlichen Terroristen, die mutmaßlich genug Sicherheitsabstand zu Unbeteiligten haben und sich außerhalb eines Kriegsgebiets recht frei bewegen, stören.
Solch ein unangenehmes Gefühl rechtfertigt jedoch nicht die Mißachtung des eigenen Regelwerkes bzw. dessen Umdeutung.
Wie gesagt; mutmaßliche Kriminelle töten wir nicht einmal nach ihrer Verurteilung. Eine Exekution ohne Prozess kommt da gar nicht in Frage (Geisel retten etc mal ausgenommen).
Zur Verantwortung von Politikern; als Führungskräfte eines aggressiven Staates halte ich sie für vogelfrei solange der Krieg währt. Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage dabei aussieht, doch Luftangriffe auf Regierungsinstitutionen wie Ministerien wurden bisher akzeptiert.
Der Unterschied zu mutmaßlichen Terroristen (und für unseren Staat darf niemand ein Terrorist ohne “mutmaßlich” sein, solange er nicht verurteilt wurde oder einwandfrei gestanden hat) außerhalb eines Krieg führenden Staates ist für mich recht offensichtlich.
Das fängt schon mal damit an, dass der eine Fall in die Kategorie “Kriegführung gegen einen Staat” und der andere Fall in eine Kriminalakte gehört.
Wenn man der Logik hier folgte wären die Präsidenten Bush (1+2) auch legitime Ziele für z.B. irakisches kinetic targeting gewesen, da der amerikanische Präsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Dies gilt ebenso für hohe amerikanische Militärs weltweit.
Die irakische Regierung mag das auch so gesehen haben, verfügte aber nicht über die entsprechende Macht.
Ich finde die Diskussion ab diesem Punkt aber nicht mehr relevant. Es gibt keine objektive Moral, nach deren Handeln man das eigene Handeln und das des Gegners gleichermaßen bewerten könnte. Jede Konfliktpartei wird den eigenen Kampf grundsätzlich als legitim und den des Gegners als illegitim betrachten. Keine Konfliktpartei hat jemals erklärt, dass sie einen illegitimen Krieg führt, oder einen Krieg abgebrochen, weil sie plötzlich von dessen moralischer Illegitmität überzeugt worden wäre. Ich behaupte: Moral ist keine relevante Größe in solchem Geschehen. Es geht um Interessen und Macht, und durchsetzen tut sich am Ende derjenige, der seine Interessen und seine Machtmittel rationaler miteinander verknüpft und seine Mittel dann effektiver und entschlossener einsetzt.
Nun, das kann und darf man so nicht stehen lassen. Zum einen gibt es die HLKO, zum anderen die eigenen Wertmaßstäbe. Wenn ich letztere über Bord werfe dann ist der Barbarei Tür und Tor geöffnet. Strafaktionen mit Geiselerschießungen, Folter, “kein Pardon” u.a. wären dann auch bei westlichen Truppen an der Tagesordnung bzw. zumindest legitimiert.
Wenn die Bedrohung entsprechend groß war, dann haben bislang alle Akteure ihre Wertmaßstäbe entsprechend relativiert. Die Bundesregierung war bis vor kurzem dazu bereit, die Tötung von Dutzenden Millionen von Zivilisten im Ostblock als Folge glaubwürdiger nuklearer Abschreckung mitzutragen, ohne dass deshalb allgemeine Barbarei ausbrach. Die USA haben Atomwaffen und Flächenbombardements gegen zivile Bevölkerungszentren eingesetzt und waren gleichzeitig die fortgeschrittenste Demokratie auf der Welt. Gezielte Tötungen sind eine vergleichsweise unbedeutende ethische Herausforderung, die sich m.E. im Kern nicht von der allgemein akzeptierten Tötung feindlicher Kämpfer im Gefecht unterscheidet. Eine Ablehnung der Taktik lässt sich m.E. weder mit dem Völkerrecht noch mit allgemein anerkannten ethischen Normen stichhaltig begründen. Um es auf den Punkt zu bringen:
- Welche Regelungen des Völkerrechts verbieten Ihrer Ansicht nach gezielte Tötungen?
- Inwiefern unterscheidet sich die geplante Tötung eines feindlichen Anführers ethisch von der Tötung feindlicher Kämpfer im Gefecht?
PS: um der Vollständigkeit willen: Auch die Palästinenser kämpfen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden militärischen Mitteln.
Würden die Israelis alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, wäre der Konflikt nach ca. drei Wochen im Sinne einer karthagischen Lösung vorbei.
.. wahrscheinlich haben Sie recht.
… stellt sich denn neben dem Austragungsmodus (Clausewitzsche Mittel) denn nicht auch die Frage um Ziel und Zweck (Clausewitz) des Krieges?
Sind die Kriege, die in Israel und Afghanistan ausgefochten werden, denn auf dieser Ebene vergleichbar? Ich meine nicht.
Während im Nahen Osten zwei Völker um das gleiche Territorium kämpfen – Israel ist dabei die stärkere und erfolgreichere Kriegspartei und nutzt beinahe jedes verfügbare militärische Mittel (die Atombombe zB. nicht), um seine Interessen durchzusetzen – möchte man in Afghanistan doch den Boden für eine (relativ) freiheitliche Gesellschaft schaffen, auf der keine extremistisch-terroristischen Bewegungen Fuß fassen können.
Strategisch zwei völlig verschiedene Zielsetzungen, das sollte man nicht aus den Augen lassen. Wenn die Israelis (wortwörtlich) Boden gewinnen durch ihre Art Krieg zu führen (zu welchem Preis auch immer), heisst das noch lange nicht, dass damit in Afghanistan der Frieden zu gewinnen ist.
Da stimme ich Ihnen zu. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, dass die Lage in Afghanistan eine andere ist, solange man dort versucht Counterinsurgency zu machen.
Die NATO ist in Afghanistan, weil 9/11 (der als kriegerischer Akt interpretiert wurde) von einer Organisation verübt wurde, die den Schutz der damaligen afghanischen Regierung (Taliban) genoss, und diese nicht zur Kooperation bereit war.
Israel ist in den palästinensischen Gebieten, weil? Warum baut Israel Siedlungen auf fremdem Boden? Was wollen die Israelis ausserhalb ihres von der UNO zugesprochenem Bodens?
Was ist der Zweck des israelischen Krieges gegen die Palästinenser?
Solche Fragen halte ich nicht für zielführend. Man könnte auch fragen: “Warum wollen Palästinenser von Israel beanspruchtes Land”? Macht ist ein politischer Wert sui generis. Auch eine UNO kann daran nichts ändern. Den Nahen Osten finde ich persönlich so interessant, weil die politische Dynamik von Macht aufgrund klarer Freund-Feind Beziehungen hier noch relativ offen zum Ausdruck kommt. Es ist politisch und strategisch nicht relevant, wer Recht hat. Vielleicht haben alle irgendwie Recht, aber es können nicht alle das gleiche Territorium kontrollieren.
Wenn es politisch und strategisch nicht relevant ist, wer Recht hat, warum gibt es dann einen UN-Sicherheitsrat, der die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bestimmt ?
Wenn das Recht bei einer kriegerischen Auseinandersetzung keine Rolle mehr spielt, dann gilt nur noch das Faustrecht, das Recht des Stärkeren.
Dann allerdings können wir unsere Gesellschaftsordnung mit der Bindung an Recht und Gesetz, abgeleitet und weiterentwickelt von der Rechtsordnung des römischen Reiches vor 2000 Jahren, vergessen. Dann kann man die offene Anarchie ausrufen, oder ?
Aus der Existenz der Institution VN-Sicherheitsrat lässt sich noch nicht Relevanz des moralischen Anspruchs schlußfolgern. Der VN-Sicherheitsrat ist nun einmal ineffektiv und politisch nur dann relevant, wenn jene politischen Mäche es wollen, die ansonsten auch problemlos alleine handeln können. Wann hat der VN-Sicherheitsrat zuletzt eine Rolle gespielt? 2003 versuchten die USA ihn zur Legitimiation ihrer Irak-Politik zu verwenden und handelten dann doch im Rahmen ihrer Koalition, ohne dass der Sicherheitsrat etwas daran ändern konnte.
In Anerkennung der realen Kräfteverhältnisse und der geschaffenen Realitäten legitimierte der Sicherheitsrat die Präsenz der USA und ihrer Verbündeten sogar nachträglich noch, so wie er auch die Kosovo-Intervention defacto nachträglich anerkannte. Wie man sieht, zählt tatsächlich primär der Faktor Stärke. Wer stark genug ist, schafft sich die völkerrechtlichen Bedingungen, die er haben will, bzw. er kann diese gefahrlos ignorieren, wenn sie ihm nicht passen.
Faktisch herrscht zwischen den Staaten Anarchie. Kooperiert wird nur dann, wenn man sich davon eine Verwirklichung eigener Interessen verspricht, und die Bedingungen der Kooperation folgen den Interessen der jeweils stärkeren Partei. Überstaatliche Ordnungsmodelle wurden in der Vergangenheit nur dann durchgesetzt, wenn ähnlich starke Staaten über längere Zeiträume Interessen teilten, oder wenn eine imperiale Macht diese Modelle aufdiktierte. Die VN weisen keine dieser Eigenschaften auf und bieten daher auch keine Aussicht auf Änderung des Anarchiezustands.
Um auf das Thema zurückzukommen: Würden Sie sich darauf verlassen, dass die potentiellen und tatsächlichen Ziele gezielter Tötungen uns freundlich behandeln würden, wenn sie eines Tages in einer stärkeren Position wären? Wären wir in deren Augen weniger vernichtungswürdige Ungläubige, weil wir eventuell auf gezielte Tötungen verzichtet haben? Ich persönlich glaube nicht daran. Für richtig halte ich eine Politik die sicherstellt, dass solche Kräfte nie so stark werden, dass wir von deren Freundlichkeit abhängig werden.
P.S. Auch auf nationaler Ebene herrscht effektiv das “Recht des Stärkeren”. Der Schwache kann sich hier nur das Recht berufen, solange der Staat stärker ist als kriminelle und andere Herausforderer. Ist der Staat nicht mehr stark genug, um dem Recht Geltung zu verschaffen, existiert es nur noch auf dem Papier. So wie das Völkerrecht, das keine Exekutive besitzt, auf die es sich stützen kann. Ein effektives Völkerrecht wird es analog erst dann geben, wenn ein starker Akteur oder eine Koalition solcher Akteure dies als ihr Interesse definiert und die entsprechenden Instrumente (vor allem eine globale Exekutive) schafft.
@ Si-Pol
In Ermangelung einer weiteren Unterebene antworte ich auf die beiden Kommentare ihrerseits vorneweg.
“Zwischen den Staaten herrscht Anarchie”.
Dies war vielleicht der Urzustand zwischen den Völkern und Staaten, bevor man sich mit Verträgen und Bündnissen zusammengeschlossen hat. Ein “Nichtangriffspakt” war zumindestens mal der Versuch eine gewisse Zeit lang, einen Krieg zu vermeiden.
Zu ihrer Frage, bezüglich der Freundlichkeit der Aufständischen uns gegenüber wenn der Großteil der westlichen Staaten nicht die “Politik der gezielten Tötungen” machen würde. Nein, ich glaube nicht, dass diese Personen uns dann weniger hassen würden.
Ich denke die Nützlichkeit dieser Maßnahme ist auch nicht der entscheidende Punkt. Die Legitimität der Maßnahme nach unserer Rechtsordnung und unseren Wertekanon ist maßgeblich. Wenn man das Legalitätsprinzip als gesellschaftlichen Wertekanon versteht, müssen die Maßnahmen in den Augen von “unseren Soldaten” legal sein. Dies ist ein Schutz von unseren Soldaten und nicht des Gegners!
Genauso wie man Tote (nicht nur gefallene Soldaten sondern auch natürliche Verstorbene) in erste Linie für die Trauerarbeit der Hinterbliebenen in einer würdevollen Trauerzeremonie beerdigt. Funktional gesehen würde eine einfachere Beerdigung des Toten(“Entsorgung”) auch ausreichen.
Wie wichtig die Legitimität der beabsichtigten Maßnahme ist, sieht man auch daran, dass verschiedene israelische Hubschrauberpiloten sich geweigert haben gezielte Tötungen von Palästinenserführern auszuführen.
Mann kann nicht das gebildete Gewissen eines Menschen als oberste Entscheidungsinstanz eines erwachsenen Menschen proklamieren und ihn dann mit halbseidenen Begründungen Gegner außerhalb von Rechtsnormen liquidieren lassen !
Israels gezieltes Töten von Zivilbevölkerung im Sinne Ihres Argumentes und die gleichzeitige Aneignung fremden Territoriums hat nicht nur mich sondern auch viele andere dazu gebracht sich von diesem Land – geradezu beschämt (eine moralische Kategorie?) – abzuwenden.
Eigentlich sollte auch weltweit “gleiches Recht für alle gelten” – wo kämen wir hin, wenn weltweit israelische Gepflogenheiten um sich greifen würden?
Dann lassen Sie uns morgen doch in Polen einmarschieren, sollten die Polen sich wehren, bringen wir eben genügend Zivilisten um, bis die sich das abgewöhnen.
Schwarzes Mittelalter! Schon mal was von Kant gehört? Westfälischem Frieden?
Die im Rahmen “gezielter Tötung” angegriffenen Ziele sind als Anführer und Operateure militanter und terroristischer Gruppierungen nicht als Zivilisten zu bewerten. Die Israelis machen in dieser Hinsicht exakt das gleiche wie die NATO in Afghanistan und die USA in Pakistan. Wenn die Ziele sich daran stören, steht es ihnen frei, die Gründe für das Vorgehen gegen sie abzustellen. Begründete völkerrechtliche Einwände auf die sie sich berufen könnten gibt es nicht, und wir würden auch in einer verkehrten Welt leben, wenn man völkerrechtliche Beschwerden ausgerechnet von terroristischer Seite ernst nehmen würde.
Ihrer Argumentatiion kann man von Beitrag zu Beitrag weniger folgen. Vor allen Dingen wenn es um die moralischen Aspekte eines Krieges, von Christen auch als die Lehre des Gerechten Krieges bezeichnet, hinwegsetzen.
Zitat:
“Das gleiche Thema berührt auch ein Beitrag von Michael Walzer und Avishai Margalit, der sich leider jedoch in der Irrelevanz der Theorie des Gerechten Krieges verliert. Die Frage nach der moralischen Legitimität des jüngsten israelischen Vorgehens im Gazastreifen ist angesichts dessen Erfolgs nur von abstraktem Interesse.
Möglicherweise verstellt die moralische Perspektive sogar den Blick auf eine der Ursachen dieses Erfolgs. Offenbar kann die Hamas der Bevölkerung im Gazastreifen nicht mehr vermitteln, warum sie Opfer in der erlebten Größenordnung erleiden muss, ohne dass dies irgendwelche wahrnehmbaren positiven Folgen mit sich bringt. Hätte die israelische Offensive weniger Schaden erzeugt, wäre der Anreiz für die Hamas, den Raketenbeschuß einzustellen, weniger stark ausgefallen.”
Diese Passage lautet frei, aber sinnegemäß interpretiert wie folgt:
Hätte die deutsche Wehrmacht während des II. WK auf dem Balkan, eine noch effektivere Vergeltung für terroristische Anschläge verübt, also noch mehr Zivilisten standrechtlich erschossen, wären die Serbien zu der Einsicht gelangt, dass der Partisanenkrieg gegen die deutsche Wehrmacht sich nicht auszahlt, da er der eigenen Bevölkerung nicht mehr vermittelbar ist.
Tut mir leid, die moralischen Maßstäbe in einem Krieg kann man nicht nur am Erfolg eines Krieges messen. Krieg rechtfertigt eben nicht den Einsatz aller Mittel (“Wollt ihr den totalen Krieg ?”). Die Verhältnismäßigkeit muss auch in einem Krieg gewahrt bleiben. Das ist zumindestens die Erkenntnis der Haager Landkriegsordnung und des sich darauf aufbauenden Kriegsvölkerrechtes.
Es ist eine kulturelle Leistung des Abendlandes, verbunden mit seiner 2000 jährigen Geschichte, dass Kriege niemals unbegrenzt sein dürfen auch wenn es immer Ausfälle und Versuche in dieser Richtung gab.
Nicht alles, was funktioniert, sollte auch gemacht werden. Man muß Dinge aber zunächst unvoreingenommen zu verstehen versuchen, bevor man dann weitere Gedanken anstellt. Es ist eines der zentralen Probleme der Friedensforschung und auch der deutschen Diskussion allgemein, dass dies häufig nicht geschieht.
Ein großes Problem von Moraldiskursen ist m.E., dass sie versuchen die Realität so zu konstruieren, dass der Praktizierung der Moral positive Wirkung unterstellt wird, während Verstößen negative Wirkung unterstellt wird. Das halte ich für Selbstbetrug.
Am Beispiel Naher Osten: Es wird bei jeder israelischen Offensive vor “Gewaltspiralen” etc. gewarnt. Tatsächlich treten diese fast nie ein, und Eskalation ist im Gegenteil meist die Folge von Wahrnehmung israelischer Schwäche. Dass Verhandlungen und Dialog eskalierend wirken können kommt in den Moraldiskursen aber als Möglichkeit nicht vor, also wird es geleugnet. Das praktische Ergebnis ist, dass fast jede Initiative im “Friedensprozess” scheitert. Er ist gut gemeint, beruht aber auf einem Mißverständnis der Situation vor Ort. So führt ein moralischer Blick auf die Welt manchmal zu Ergebnissen, man eigentlich nicht wollte.
Ich sage zudem nicht, dass alle Mittel gerechtfertigt sind. Man muß aber davon ausgehen, dass reale und potentielle Gegner anderer Ansicht sind, und man sollte grundsätzlich wissen, welche Mittel welche Wirkung haben. Danach kann abhängig von der Bedrohung entschieden werden, welches Handeln angemessen ist.
Im Völkerrecht bezieht sich die Angemessenheit übrigens nicht auf moralische Fragen sondern auf den militärischen Zweck.
In Guiora’s Artikel geht es ja überwiegend um die Rahmenbedingungen eines target kill und nicht darum, ob dieser überhaupt (völkerrechtlich) zulässig ist. Und dies ist nun einmal die entscheidende Frage. Bei einer positiven Antwort muß man sich dann aber über die Konsequenzen im klaren sein, denn natürlich wären diese Aktionen dann auch für die Gegenseite legitim.
Übrigens war z.B. die geplante Entführung bzw. Ermordung Rommels im Afrikakrieg durch die Engländer auch ein versuchter “target kill”.