Die Woche lohnt sich ein Blick in die gedruckte Ausgabe des “Spiegel”. Die Autoren Erich Follath und Holger Stark veröffentlichen dort einige bislang nicht offen bekannte Details zur israelischen “Operation Obstgarten”, die 2007 einen im Bau befindlichen Atomreaktor bei Al-Kibar in Syrien vernichtete. Der Reaktor wird als Teil eines iranischen Vorhabens dargestellt, Nuklearwaffen auf Plutoniumbasis herzustellen falls dies auf der Grundlage angereicherten Urans nicht möglich sei.
Der Beitrag spricht auch andere Themen an, u.a. die “hochprofessionell durchgeführte Liquidierung” des syrischen Generals Mohammed Suleiman, der eine führende Rolle im syrischen Nuklearprogramm inne hatte. Die Konsequenz und Effektivität, mit der der Staat Israel seit über 60 Jahren sein Überleben in einem feindseligen Umfeld sicherstellt, beeindrucken uns immer wieder.



Bei aller Diskussion pro & contra supranationaler Rechtsnormen, die angesichts des Spiegel-Beitrags entbrannt sind, möchte ich einmal auf die Ursache der Debatte zurückkommen – die angeblich mit so vielen neuen Details aufwartende Enthüllungsstory über die Al-Kibar-Bombardierung und die damit in Verbindung gebrachten Attentate auf Gen. Suleiman und Hezbollah-Planungschef Imad Muqniyeh.
Streicht man einmal die piktoresken Lokalbeschreibungen der beiden Spiegel-Redakteure (da bietet jedes Reisebuch besseres) und ihre für die eigentlichen Nahost-Konfliktproblematik völlig irrelevanten Ausflüge in theologische Gefilde und ähnliche Motivationen “vieler Israeli” (das hat Alan Posener bereits sehr schön mit seinem Bullshit-Alarm auf Welt-Online aufgespießt) – wieviel Neues bietet denn nun eigentlich der Spiegel-Beitrag?
Die in dem Artikel von Follath und Stark enthaltenen “Fakten” listet seit langem schon selbst Wikipedia besser auf – nur ohne die mitlerweile so spiegelstiltypischen rhetorischen Fragestellungen und Mutmaßungen. Und wer ein bißchen mehr im Internet rumforscht, erhält wesentlich mehr Fakten als durch den Spiegel-Artikel. Also auf welcher grundlage diskutieren wir hier ? Und was?
@ Weblog SiPo
Zitat:
” Das Recht muß relevant bleiben, sonst delegitimiert sich der Rechtsstaat. Meine Forderung, Recht an neue Situationen anzupassen, betrachte ich nicht als Herausforderung des Rechtsstaats sondern als Teil zu dessen Stärkung.”
Anscheinend tut sich etwas in der von Ihnen geforderten Richtung:
Ein “nicht-internationaler bewaffneter Konflikt” ist als Rechtsbegriff offensichtlich gerade im Entstehen:
http://www.focus.de/politik/deutschland/luftangriff-in-afghanistan-guttenberg-bricht-mit-einem-tabu_aid_451815.html
@Georg:
Zur Herrschafts des Rechts sehe ich auf nationaler Ebene keine Alternative und wollte diese auch nicht in Frage stellen. Wo ich anderer Ansicht bin als Sie:
- Das Recht muß relevant bleiben, sonst delegitimiert sich der Rechtsstaat. Meine Forderung, Recht an neue Situationen anzupassen, betrachte ich nicht als Herausforderung des Rechtsstaats sondern als Teil zu dessen Stärkung.
- Nationales Recht war immerhin demokratisch legitimiert, bevor die EU außer Kontrolle geriet. Das Völkerrecht hat diese Restlegitimation nicht. Leider räumt die deutsche Gesetzgebung dem Völkerrecht eine starke Rolle ein. Ich bedauere das und würde es bevorzugen, wenn zwischen durch das Volk legitimiertem Recht und Völkerrecht besser unterschieden würde.
- Ich fände es auch gut, man auch den Mut hätte, sich an überholtes Völkerrecht heranzuwagen und es anzupassen oder ggf. aus einzelnen Abkommen auszusteigen. Eine Überarbeitung des Völkerrechts für Situationen wie in Afghanistan wäre lange überfällig. Sie könnte von Staaten wie Deutschland ausgehen, die zusammen mit Partnern entsprechende Abkommen verhandeln. Die USA wären 2001 in der Position gewesen, so etwas anzustossen, und haben diese Chance leider vertan. Ein “Internationales Abkommen über den Status feindlicher Kämpfer” z.B. hätte alle völkerrechtlichen Grauzonen aus der Welt schaffen können.
- Leider hat John McCain die Wahlen in den USA verloren. Seine Anregungen zur Schaffung von Alternativstrukturen zur VN (“Liga der Demokratien”) fand ich in diesem Zusammenhang hoch interessant. Es würde überhaupt nichts dagegensprechen, wenn westliche Staaten und ihre Verbündeten sich zusammentäten und Völkerrecht so definieren würden, dass es ihren Interessen nicht im Wege steht.
@ Peter
Noch ein Nachsatz zu den Vorgängen in Ruanda.
Der kanadische General Roméo Dallaire hätte gut daran getan, sein Gewissen über sein Rechtsempfinden und der Loyalität zu seiner Regierung zu stellen.
Auch für deutsche Soldaten ist das Gewissen die letzte Instanz, die jedes Recht, jede Legitimation übersteigt. Bei der von ihnen geschilderten Geiselerschießung von der Zivilbevölkerung im II. WK als Vergeltung für Partisanenangriffe kann ich mir gut vorstellen, dass bei manchem Soldaten im Erschießungskommando das Gewissen sich gemeldet hat. Nachdem die Befehlsverweigerung in der Situation vermutlich die standrechtliche Erschießung vor einem Miliärfeldgericht bedeutet hätte, war es für diese Soldaten sicherlich schwierig ihrem Gewissen zu folgen.
Für den kanadischen General hätte es höchstens ein Strafverfahren und event. eine unehrenhafte Entlassung bedeutet. Im Nachhinein wahrscheinlich die leichtere Strafe, als an den Folgen der NICHTHandlung wahnsinnig zu werden.
Die Unterscheidung zwischen Kampfmoral, Legitimation und persönliche Moral als Werthaltung sehe ich so wie sie. Mit Moral meinte ich auch die deutsche “Gutmenschen”-Werthaltung.
Noch ein Wort zu eienm anderen Ruanda Vorgang. Belgische Fallschirmjäger wurden von einem Mob von mehreren tausend Einheimischen gemordert, gelyncht, egal wie es im Detail war. Kameraden am anderen Ende des Auflaufs durften auf Befehl nicht eingreifen.
Der damalige katholisch Miliärbischof Dr. Dyba stellte an den damaligen BMVg, ich glaube es war Volker Rühe, die Frage, wie hätten sich deutsche Soldaten in der Situation verhalten müssen ?
Befehle befolgen oder Kameraden zu hilfe eilen ?
Die Antwort war, gemäß § 12 SG Verpflichtung zur Kameradschaft, hätten sie den bedrängten Kameraden zu hilfe eilen müssen, entgegen anderslautenden Befehlen !
@ Peter @ Weblog Sicherheitspolitik
Eine wirklich interessante Diskussion in diesem Thread !
Zunächst mal zum Streubombeneinsatz.
Der Streubombeneinsatz ist international geächtet, vor allem der mit veralteten Bomblets und erhöhten Blindgängerraten. Weißen Phosphor als Muntionsbestandteil zu benutzen ist zumindestens seit den Terrorangriffen gegen deutsche Städte im II. WK rechtich umstritten. Deutschland hat die entsprechen UN-Resolution ratifiziert und verzichtet auf Streubombeneinsatz.
In der Wirkung ist es ähnlich wie ein verminter Hafen, er müsste nach der kriegerischen Auseinandersetzung wieder geräumt werden, ansonsten ist es die Politik der verbrannten Erde, der Unbewohnbarkeit von ganzen Landstrichen, die da praktiziert wird.
Zu der Frage des Rechts beim Einsatz von Streitkräften. Natürlich ist das internationale Völkerrecht vage. Für Deutschland gilt es aber festzustellen, dass die deutsche Gesetzgebung ausdrücklich alle internationalen Regeln des Völkerrechts mit einschließt, bzw. dies im nationalen Recht nochmals festschreibt.
Für deutsche Soldaten, Soldaten der Bw gilt es festzuhalten , was in der Eidesformel geschworen wird:
“… der Bundesrepublick Deutschland treu zu dienen und das RECHT und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.”
Damit wird die Rechtsbindung der Handlung von deutschen Soldaten schon in der Eidesformel ausgedrückt. Wenn man also von akademischen Diskursen zum praktischen Recht innerhalb der Bw zurückfindet, dann stellt sich die Situation wie folgt dar:
Spätestens der Kompaniechef in der Hierarchie der Vorgesetzten eines Soldaten ist die erste und unmittelbare Vertreter des deutschen Rechtsstaates. Ein Kompaniechef macht sich selbst strafbar, wenn er nur von einer Straftat erfährt und dem nicht von sich aus der Sache nachgeht. Ein Kompaniechef muss bei seinen Handlungen, wie rechtliches Gehör eines Beschuldigten in einer Disziplarangelegenheit, z.B. einer Vernehmung, der Beteiligung der Vertrauensperson, Ausprechen einer Disziplinarmaßnahme (positiv wie negativ) auf rechtsstaatliche Verwaltungsprinzipien achten. Es gibt genug Disziplinarmaßnahmen aber auch Beurteilungen o.ä. die von Amts wegen aufgehoben wurden, weil der Disziplinarvorgesetzte diese Rechtsgüter nicht beachtet hat.
Ich bitte mal auf die Semantik des Generalinspekteurs bei der Beurteilung der Bombardierung am 04.09.09 in Kunduz zu achten !
Er sagt der Kommandeur, Oberst Klein hat militärisch richtig gehandelt. Er hat bei einer Abwägung aller Faktoren, die militärisch richtige Schlussfolgerung gezogen und die richtige Maßnahme getroffen (also keine Show of Force im Tiefflug der F 15 sondern direkte Bombardierung und Vernichtung der feindlichen Kräfte).
Er sagt nicht, dass dies rechtlich in Ordnung war ! Es tut sich offensichtlich eine Schere auf, zwischen militärisch notwendigen Handlungen und rechtlich, nach den deutschen und amerikanischen ROE, zulässigen Maßnahmen !
Zu Ruanda
Der Völkermord in Ruanda war ein katastrophales Versagen der UNO. Der Sicherheitsrat wollte trotz schwerwiegender, evidenter Beweise der UN-Blauhelmtruppe keine Vorbereitung zum Völkermord in Ruanda feststellen. Warum tat er das ?
Weil die USA im Sicherheitsrat und in der Resolution auf keinen Fall das Wort “Genozid” haben wollten, was die UN zu einem Eingreifen verpflichtet hätte. Und warum wollte die USA diese Wort nicht in der Sicherheitsratresolution haben ?
Weil die USA in der Region andere Interessen hatte. Inbesondere in den Nachbarstaaten von Ruanda.
Nach diesem Gemetzel mit 900 000 Toten innerhalb von 3 Monaten, sagte ein Beobachter der politische UN zerknirscht. Die UN greife in eine Handlung ein, wegen drei verschiedener Flüssigkeiten in folgender absteigender Reihenfolge.
Erdöl, Wasser und Blut !
Also ein Versagen der von nationalen Interessen bestimmten Handlungen der UNO darf man nicht in erster Linie dem Völkerrecht anlasten, sondern den Veto-Mächten im Sicherheitsrat !
@Peter:
Georgs Satz “Ist es völkerrechtskonform, wenn 2 Tage vor Beendigung der Kampfhandlungen Streubomben mit Phosphormunition ganze Landstriche unbewohnbar machen?” hat einen realen Hintergrund: Die Israelis haben überlagerte Munition eingesetzt, deren Submunition eine erhöhte Blindgängerrate aufwies. Die Blindgänger stellen natürlich eine Gefahr für Zivilisten dar, und ihre Räumung ist aufwendig.
Das Problem ist real, aber der Hintergrund ist nicht völkerrechtswidrig. Nicht alles, was auf den ersten Blick als ethisch problematisch erscheint oder negative Folge für Zivilisten hat, ist auch völkerrechtswidrig.
Peter, Sie sprachen schon Ruanda an, als belgische Fallschirmjäger öffentlich ihre VN-Barette vor laufender Kamera vernichteten, nachdem das Völkerrecht sie dazu gezwungen hatte, dem Abschlachten ihrer Kameraden und vieler Ruander tatenlos zuzuschauen. Für den Balkan gilt das gleiche. Es gibt keine Moral im Völkerrecht und auch nicht in der Politik, sondern nur im Verhalten des Einzelnen. Soldaten, die ethisch richtig handeln wollen, können durchaus in Konflikt mit dem Völkerrecht geraten.
@Georg
Um zu entscheiden, was Recht und was Unrecht ist, brauche ich weder ein nationales noch ein internationales Recht. Das Klammern gerade und eigentlich ausschließlich der Deutschen an Gesetze und Vorschriften basiert mal wieder auf der Niederlage Deutschlands und dem unbändigen Wunsch nunmehr gar nichts mehr falsch zu machen. Das ganze gepaart noch mit einem anscheinend traditionellen Obrigkeitsdenken.
Dazu ein kleiner Exkurs. In meiner Reservistenkameradschaft haben wir einen neuen OG, der partout darauf besteht eine Uniformtrageerlaubnis zu bekommen, bevor er in Uniform am Volkstrauertag teilnimmt. In der Praxis ist es völlig egal, ob er eine solche Erlaubnis hat, solange er sich ordentlich verhält, was ich von ihm allerdings auch nicht anders erwarte. Er wird sich sicherlich nicht wie die eigenartigen Gestalten von Bamm benehmen. Trotzdem hat er ein irrational schlechtes Gewissen, dass er gegen eine Vorschrift verstoßen könnte, obwohl er gar nichts Unrechtes tun will.
Der Einsatz eines Bw-Soldaten nach irgendwelchen Rechten wäre vielleicht legal, aber nicht zwingend legitim. Nach gängiger Definition der Jurisprudenz ist geltendes Recht das, was auch durchgesetzt werden kann. Ohne Exekutive kein Recht sondern Wunsch statt Wirklichkeit. Soweit mir bekannt gibt es kein internationales Recht, das derart unterfüttert ist. Es wird zwar so genannt, scheitert aber einfach an der Wirklichkeit. Oder will wirklich jemand die Volksrepublik China mit Waffengewalt zwingen die Menschenrechte einzuhalten?
Internationales Recht ist also lediglich eine Selbstverpflichtung. Inwieweit sich Libyen, Ägypten, die Hamas, der Iran, Saudi-Arabien, Simbabwe, der Sudan oder Venezuela daran halten ist deren nationale Entscheidung. Die islamischen Länder haben zu diesem Zweck auch eine eigene Menschenrechtscharta, die der UN Menschenrechtscharta zwar entspricht, lediglich mit der Einschränkung, dass islamisches Recht nicht davon berührt werden darf. Einfach ausgedrückt, das Ding ist im westlichen Sinne völlig wertlos.
Carla del Ponte ist Schweizerin und würde im Tessin geboren. Ich bitte darum die Argumentation zu überdenken. Die USA teilen anscheinend auch meine Auffassung, dass sie gut selber entscheiden können, was richtig und falsch ist und darüber hinaus, was gut oder schlecht für ihr Land ist. Als Nation der Besiegten ist uns solches Denken natürlich fremd und suspekt. Diese Argumentation ist ja nicht so selten in Deutschland und ich frage mich, ob da nicht auch ein bisschen Neid mitspielt.
Sie müssen auch den Begriff Moral differenzieren. So wie Sie ihn gebrauchen hat er mehr mit Legitimation zu tun und dadurch mit Kampfmoral. Kampfmoral und Moral im eher philosophischen Sinne sind aber zwei verschiedene Dinge. Geiselerschießungen waren im II. WK durch internationales Recht gedeckt. Also gut für die Moral der Truppe, die sie durchzuführen hatten. Moralisch gesehen ist es aber erbärmlich irgendwelche wehrlosen Leute zu erschießen. Für uns bietet sich da günstiger weise die Möglichkeit einmal einen Mauerschützen zu interviewen. Recht und Gesetz scheinen mir häufig sehr zweifelhafte Grundlagen für mein eigenes Handeln zu sein. Auch die deutsche Judikative geht nur von der Anwendung des Rechts aus. Von Gerechtigkeit ist da keine Rede, da Gesetze nie so komplex sein können, alle Eventualitäten abzudecken und daher auch zu Ungerechtigkeit führen können.
Der kanadische General Roméo Dallaire hat sich in Ruanda auch an das Recht, die Vorschriften und seine Befehle gehalten. Zu wie vielen Toten hatte das doch gleich geführt? Hinterher war er mit seiner Entscheidung wohl auch nicht so glücklich.
Der von Ihnen geschilderte Fall im Libanonfeldzug ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich würde ich ihn aber mit Vorsicht genießen, da die Palästinenser sehr extrem zu Fälschungen neigen, wofür es nun wirklich mehr als genügend Beispiele gibt. Unabhängig davon passieren den IDF sicherlich genug Fehler. Hisbollah, Fatah und Hamas sorgen aber auch für genug Gelegenheiten. Keine dieser Organisationen hält sich übrigens an irgendein von Ihnen eingefordertes Recht. Vielmehr ist dieser Konflikt bei den Palästinensern reiner Selbstzweck, da sie sich überhaupt nicht an einer Lösung interessiert zeigen. Da sie sich überhaupt nicht um eine Entwicklung in ihren selbstverwalteten Gebieten bemühen, muss man davon ausgehen, dass sie den Status quo erhalten wollen. Zu einem funktionierenden Gemeinwesen ohne internationale Hilfe wären sie gar nicht in der Lage.
Die Staaten, die chauvinistischer als andere sind werden immer ihre Stärke gegen schwächere nutzen. Auch heute ist die Welt voller Beispiele davon. Mal mehr und mal weniger offensichtlich und auch nicht immer mit militärischer Gewalt. Wir werden nicht daran vorbei kommen dies zur Kenntnis zu nehmen und dann unseren eigenen Weg zu gehen. Die Welt mit Waffengewalt verbessern wollen wir ja nun wirklich nicht.
@Georg
Ich persönlich habe aber den Eindruck, dass in der Diskussion Recht zu häufig als unveränderlich betrachtet wird, und Anregungen, Recht an neue Realitäten anzupassen, als Angriff auf das Recht betrachtet werden und nicht als Beitrag zur Stärkung des Rechts durch Sicherstellung seiner Relevanz.
Was das Völker”recht” angeht: Dieses ist kein Recht im eigentlichen Sinne, da es (von wenigen Ausnahmen abgesehen) weder unabhängige Richter noch eine Exekutive hat. Es ist eine Ansammlung mehr oder weniger verbindlicher Absichtserklärungen von Regierungen. Die Beachtung dieser nett gemeinten Erklärungen über die Sicherung vitaler Interessen zu stellen wäre in höchstem Maße unverantwortlich. Ich glaube nicht, dass der Traum Substanz hat die Welt durch solche Erklärungen zu zivilisieren. Völkerrecht funktioniert nur da, wo alle Beteiligten ein Interesse daran haben und es Möglichkeiten gibt es durchzusetzen, z.B. im Bereich Handel.
Defacto herrscht aber zwischen Staaten das Recht des Stärkeren. Das ist eine Tatsache, auch wenn einem dies nicht passen mag. Es wird sich daran so bald auch nichts ändern, außer ein Staat wird so stark, dass er anderen sein Recht diktieren kann. Interventionen zur Durchsetzung des angeblichen Völkerrechts könnten sich auch die unverbesserlichsten Idealisten allenfalls gegenüber schwachen Staaten wie Jugoslawien erlauben. Die Schlußfolgerung daraus ist, dass man als Staat anstreben sollte, so stark wie möglich zu sein. Dann braucht man sich nicht darauf zu verlassen, wie andere das Völkerrecht auslegen.
Zur Tugend der Einhaltung des Völkerrechts: Ich vertrete die Ethik der Kundenorientierung. Ich halte vereinbarte Weisungen persönlich penibel ein. Wenn von mir die Einhaltung des Völkerrechts gefordert wird, befolge ich dies, unabhängig davon, wie dieses Recht nun gerade interpretiert wird. Moralisch hat das für mich aber den gleichen Stellenwert wie die Befolgung der Satzung eines Dackelzüchtervereins, die ich genauso penibel befolgen würde, wenn ein Kunde dies fordert. Der Kunde ist eben König, ob er die Bundesrepublik Deutschland ist oder jemand anders.
Wenn sich das für Sie unmoralisch anhört: Völkerrecht bedeutete auf dem Balkan für VN-Soldaten, Mord und Vergewaltigung tatenlos zusehen zu müssen. Die Regeln eines Dackelzüchtervereins fordern dies nicht von mir, weshalb ich vor jedem Dackelzüchterverein mehr Respekt habe als vor den VN und dem Völkerrecht. Glücklicherweise kann ich mir aussuchen, für welche Kunden ich arbeite.
@ Weblog Sicherheitspolitik, Martin und Peter
Warum will ich absolut auf die Herrschaft des RECHTS hinaus ?
Weil es der einzige legitime Grund ist, nach dem ein Bw-Soldat eingesetzt werden darf !
Alles was man einem deutschen Soldaten befiehlt, muss dem herrschenden nationalen und internationalen Recht entsprechen. Es ist auch die einzige Möglichkeit den Mißbrauch einer Armee durch die politische Führung eines Landes, einer Regierung zu verhindern.
Es ist auch ein durchgängiges Prinzip unser abendländischen Kultur seit den Römern, dass man von temporären Abweichungen mal abgesehen, immer wieder auf die Herrschaft des Rechts zurückgekommen ist.
Dies hat in erster Näherung nichts mit Moral zu tun. Moralisch wird es erst, wenn der Soldat sagen kann, er handelt in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und den internationalen Rechtsregeln und damit sich besser motivieren kann.
Zu dem UN-Strafgerichtshof.
Warum war es ausgerechnet eine amerikanische Richterin, Carla DePonte, die die Serben und Kroaten vor den UN-Strafgerichtshof brachte ? Ist dies Siegerjustiz oder unterliegen alle militärische Handlungen, den gleichen supranationalen Rechtsregeln ? Dies würde dann selbstverständlich auch für amerikanische Militäroperationen gelten.
Die Amerikaner operieren aber lieber mit der Parole : “Das Gesetz bin ich”.
Wo war denn der isralischische Feldzug gegen die Hisbollah 2006 völkerrechtskonform ?
Ist es völkerrechtskonform, wenn 2 Tage vor Beendigung der Kampfhandlungen Streubomben mit Phosphormunition ganze Landstriche unbewohnbar machen ?
Hier wird wohl eine ganze Zivilbevölkerung für die Kooperation mit der Hisbollah bestraft, indem mit der Politik der verbrannten Erde gearbeitet wird. So weit ist diese Politik von dem Russlandfeldzug der deutschen Wehrmacht nicht entfernt !
Dabei ist es aus Sicht von Teilen der libanesischen Bevölkerung eher so, dass die Hisbollah auch eine Sozialorganisation ist, die bei persönlichen Notlagen hilft, die sich um die Bevölkerung kümmert, was die Regierung offensichtlich so nicht getan hat. Dies ist auch ein grundsätzliches Problem in islamischen Gesellschaften, dass der Herrscher zwar die autokratischen Vollmachten für sich in Anspruch nimmt, die im Koran ebenfalls geforderte Fürsorge für die Bevölkerung sträflich vernachlässigt (siehe Ägypten).
Israels Schläge gegen Atomanlagen von Feinden, sind für mich durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt, notfalls präventive Selbstverteidigung.
Also es geht primär nicht um Moral, sondern um internationales Recht, dass eingehalten werden muss. Die Alternative würde ja nur lauten : Faustrecht, das Recht des Stärkeren !
Wenn man keine Tugend darin sehen kann, an internationalen Regeln festzuhalten, dann ist man für Blackwater und andere Söldnerarmeen bestens geeignet, aber nicht für Armeen von demokratisch verfassten Staaten !
Den fand ich gut: “Warum fürchtet die größte Militärmacht der Welt den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?” Weil man sich unter Umständen irgendwelchen voreingenommenen und eigentlich feindlichen Richtern unterwerfen muss. Alle UN Organisationen sind wegen ihrer Besetzung nicht ernst zu nehmen. Da werden der Schweiz von der UN Menschenrechtskommission Verstöße und Mängel vorgeworfen. Ausgerechnet von Lybien und anderen solchen Engeln. Das schlimmste was allerdings einem angeklagten US Soldaten widerfahren könnte wäre ein deutscher gutmenschlicher Alt 68er in Richterrobe. Das Urteil wäre problemlos vorhersehbar.
Es stellt sich auch die Frage, ob es ethisch-moralisch richtig ist irgendwelche internationalen Vereinbarungen als Maßstab zu nehmen, an die sich der Gegner per se nicht hält und was dann auch noch zu eigenen Verlusten führt. Schön für das Image, aber mies für die betroffenen Familien. Am bequemsten lässt sich über Moral debattieren, wenn man selber nicht betroffen ist.
@Georg:
Es gibt ja Regeln. Es sind allerdings nicht immer die vor 100 Jahren in anderem Kontext formulierten Regeln des Voelkerrechts. Wir lernen gerade doch auch als Deutsche, dass wir mit diesen Regeln z.B. in Afghanistan nicht immer weiterkommen. Ich kann keine Tugend darin erkennen, starr an sinnlos gewordenen Regeln festzuhalten.
@Georg:
Ich verstehe nicht, warum sie eine formelle Orientierung am Völkerrecht für grundsätzlich ethischer halten. Die Israelis hätten auf die Unterstützung von Hizbollah etc. natürlich damit antworten können, dass sie konventionelle militärische Selbstverteidigung gemäß VN-Charta durchführen, die solange durchgeführt wird, bis die syrische Regierung den legitimierende Zustand abstellt. Wäre so ein konventioneller Krieg aber die ethischere Lösung?
Am Beispiel der israelischen Reaktion im Libanon 2006: Völkerrechtlich war hier alles einwandfrei, aber für die Zivilbevölkerung war es wesentlich härter als wenn man frühzeitig Nasrallah getötet hätte.
Manche halte das israelische Vorgehen gegen das irakische Atomprogramm in den 80ern für völkerrechtswidrig. Wäre es aber ethischer gewesen, den Irak Atomwaffen entwickeln zu lassen? Hätte die irakische Führung Skrupel gehabt, diese gegen iranische Städte einzusetzen, so wie sie auch Giftgas eingesetzt hat?
Ich bin kein Moralexperte und halte allgemein nicht viel davon, moralische Begründungen für sicherheitspolitisches Handeln zu suchen. Meist sind diese Begründungen nur konstruiert und wenig glaubwürdig. Ich sehe aber nicht, dass die Befolgung von völkerrechtlichen Maximalinterpretationen automatisch ethischere Ergebnisse produziert.
@ Martin
Ich wehre mich dagegen, dass es in einem modernen Krieg keine Regeln mehr zu geben scheint. Adolf Hitler war sicherlich auch ein militärisches Ziel, genauso wie Winston Churchil, aber auch wie Bush und Netanjahu in der heutigen Zeit.
Ist es gerechtfertigt wenn ein Staat im Rechtszustand des Waffenstillstandes die führenden Personen des anderen Staates liquidiert ?
Wohl nicht, bei etwas mehr symmetrischer Machtverteilung hätte dieser Akt wohl zum Wiederaufflammen der Kämpfhandlungen geführt.
Der Erfolg einer Kriegshandlung schafft zwar eine gute Ausgangsposition für Verhandlungen mit dem Gegner, ist aber nicht unbedingt durch internationales Recht abgedeckt.
Warum fürchtet die größte Militärmacht der Welt den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ? Wahrscheinlich weil sie sich selbst nicht an internationales Recht halten will !
Eine Aversion gegen supranationale Organisationen kann es wohl nicht sein, denn wenn sie den eigenen Zielen dienlich sind, sind sie willkommen und werden instrumentalisiert – siehe Auftritt von General a.D. Powell als US-Aussenminister vor dem Weltsicherheitsrat bei den angeblichen Beweisen von mobilen B-Waffenlabors des Iraks, wo sogar die Kulisse im Hintergrund (das große Wandgemälde) verändert wurde, um den Auftritt zu inszenieren !
@Georg:
Ich glaube, dass weder das Völkerrecht noch die Bergpredigt noch die Straßenverkehrsordnung Relevanz für das Geschehen im Nahen Osten haben.
Man kann natürlich das Völkerrecht zum Hauptkriterium der eigenen Bewertung machen, nur dann sollte man bedenken:
- Israel und Syrien befinden sich weiterhin im Kriegszustand, der nur durch einen Waffenstillstand temporär unterbrochen ist.
- Ein General ist ein militärisches Ziel.
- Er war bis zu seinem Tod u.a. dafür bekannt, von syrischer Seite die Hizbollah unterstützt zu haben.
Die Israelis hätten eine wasserdichte völkerrechtliche Begründung für die Aktion konstruieren können. Aber welchen Unterschied hätte das gemacht?
Offensichtlich haben einige Leute bei diesem Artikel zuviel von dem Erfolgseuphorie einer militärischen Operation aufgesogen.
Da sich Israel mit Syrien nicht im Krieg befindet, ist die Handlung wohl als Mord aufzufassen und das israelische Vorgehen gegen den syrischen Staat wohl als Staatsterrorismus einzustufen.
Es mag ja sein, dass sich Syrien gegenüber Israel auch nicht besser verhält, aber man möge sich bitte mal vorstellen, wenn ein kleiner Staat zum Beispiel einen amerikanischen Repräsentanten der Regierung liquidieren würde. Der Aufschrei und das Entsetzen in der Weltöffentlichkeit über diesen barbarischen Terrorakt wäre enorm groß.
Ich empfehle die goldene Regel der Bergpredigt, oder in der weltlichen Version “Tit for Tat”.
Bedenkt man mit welchen enormen sicherheitspolitischen Herausforderungen es Israel zu tun hat (bei gleichzeitig schwieriger finanzieller – das Land ist ja sehr klein) ist es beeindruckend das Israel noch immer diese herausragende Stellung in der Region hat.
Israel ist der westliche Anker in der Region und muss auch weiterhin ein enger Partner für uns sein.
Deutschland sollte ferner seine Partnerschaft weiter intensivieren und militärisch stärker kooperieren.
Außerdem könnten wir in Punkto Effektivität von Operationen und militärischer Organisation viel von Israel lernen. Das ist besonders dann bemerkenswert bedenkt man, dass Israel seinerzeit sehr viel von der Wehrmacht übernahm.