Oberst Klein mag möglicherweise gegen ROE verstoßen haben, aber sein Handeln war nach Stand der Dinge militärisch richtig und leistete einen Beitrag zur Verbesserung der Bedrohungslage in der Provinz Kunduz, die seit den Luftangriffen zu beobachten war.
Die zuweilen geäußerten Verdächtigungen, er habe mit der Anforderung der Luftangriffe ein Kriegsverbrechen begangen, sind offensichtlich haltlos. Reinhard Müller und Stephan Löwenstein nennen in der FAZ die völkerrechtlichen Fakten, auf die es ankommt:
Nur vorsätzliches Handeln ist als Kriegsverbrechen strafbar. Ein militärischer Angriff ist untersagt, wenn als sicher erwartet wird, dass dabei Zivilpersonen in einem Ausmaß geschädigt werden, das außer Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil steht.
Anders als viele Beobachter meinen, ist die Bekämpfung von militärischen Zielen auch dann nicht grundsätzlich verboten, wenn zu erwarten ist das Zivilisten (im konkreten Fall Plünderer und Kollaborateure) zu Schaden kommen. Die hypermoralische Diskussionsklima in Deutschland hat hier völlig falsche Vorstellungen geschaffen.
Ein Gutes hat die Situation aber vielleicht doch: Der Druck auf die Bundesregierung könnte zunehmen, die Lage in Afghanistan als “nicht-internationalen bewaffneten Konflikt” anzuerkennen. Mit dieser Anerkennung würde nach fast acht Jahren Einsatz endlich die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, offensiv gegen die Aufständischen vorzugehen.



Sollte man zur Definition “Krieg” gelangen, so sind diese Terroristen für mich eindeutig Partisanen.
es ist fast schon schwierig angesichts der Bedeutung von Pakistan/Saudi/Iran von einem “nicht-internationalen bewaffneten Konflikt zu sprechen. Ich habe kein besseres Wort aber so ganz nicht-international ist es eben nicht
@Brutus:
Sollte der Einsatz als Teil eines “nicht-internationalen bewaffneten Konflikts” definiert werden, würden die Aufständischen militärische Ziele darstellen.
Militärische Gegner? In welche völkerrechtliche Kategorie fällt dann der Einsatz?
@Thomas Wiegold:
Ich halte die Äußerungen des neuen Ministers für sehr ermutigend. Noch sind die Einsichten des Ministers aber noch nicht in Form einer neuen Politik umgesetzt. Die Aufständischen werden weiter wie zivile Straftäter behandelt und nicht als militärische Gegner.
Hm, verlinken im Kommentar hat nicht funktioniert.
Deshalb der Link hier:
http://www.focus.de/politik/deutschland/luftangriff-in-afghanistan-guttenberg-bricht-mit-einem-tabu_aid_451815.html
Zitat: “Der Druck auf die Bundesregierung könnte zunehmen, die Lage in Afghanistan als “nicht-internationalen bewaffneten Konflikt” anzuerkennen.”
Aber genau das tut der neue Verteidigungsminister doch:
Guttenberg bricht mit einem Tabu