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Terrorismusverdächtiger: Jan Pawlowic Schneider

Welchen Sinn hat es, auf Terrorismusverdächtige hinzuweisen, wenn man deren Namen nur unvollständig widergibt? Dies tut “Spiegel Online” in einem Beitrag über Jan Pawlowic Schneider, dessen Name nur als Jan Pawlowic S. widergegeben wird.

Es ist zwar relativ unwahrscheinlich, dass dieser versucht sich z.B. unter seinem Klarnamen bzw. Verwendung authentischer Ausweisdokumente Zutritt zu internationalen Einrichtungen in Afghanistan zu verschaffen, aber indem man seinen Klarnamen nicht weit genug verbreitet, lässt man ihm diese Möglichkeit offen. Zudem verweigert man durch unvollständige Nennung seines Namens Menschen in Deutschland die Möglichkeit, ihn nachträglich zu identifizieren und Informationen an Behörden weiterzugeben.

Ein Kommentar zu “Terrorismusverdächtiger: Jan Pawlowic Schneider”

  1. Sven Ortmann sagt:

    Soweit cih weiß gehört es zu den journalistischen Standards, Namen möglichst nciht ohne Not voll zu nennen, wenn damit unbewiesene Anschuldigungen verbunden sind.

    Das Offenlegen und Öffentlichkeitsfahnden ist der Job der Sicherheitsbehörden. Zur Zeit hängen nur Fahndungsbriefe für zwei Personen im HBf Köln aus – aus RAF-Zeiten ist man mehr gewohnt.

    Also warum sollte Spon tun was die Behörden nicht tun wenn es deren Job ist (oder nicht mal das)?

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