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Trittin: Kritik an Einsatz der TF 373

Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen) stört sich etwas diffus am Einsatz der amerikanischen Spezialkräfte der TF 373 im Norden Afghanistans:
[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=aZmO1r33dR4&hl=de_DE&fs=1]
Das eigentliche Problem ist aus unserer Sicht nicht, dass die Amerikaner handeln, sondern dass die Bundeswehr nicht handeln darf, obwohl sie schon vor Jahren hätte handeln müssen. Für diese Versäumnisse und ihre Folgen trägt Herr Trittin als ehemaliges Regierungsmitglied einen Teil der Verantwortung. Es waren auch seine Fehler, die dazu beitrugen, dass der Einsatz der TF 373 im Norden überhaupt erst erforderlich wurde.

13 Responses to “Trittin: Kritik an Einsatz der TF 373”

  1. Sven Ortmann sagt:

    “Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, die niedrigschwelligste Einsatzform zu wählen um mein Ziel zu erreichen.”

    Diese Schwelle schließt aber das Risiko (Möglichkeit des Entkommens, Gefahr für eigene Truppen) mit ein.

    Man darf schon davon ausgehen, dass ein leicht gefangenzunehmender Mann auch gefangengenomemn wird. Andernfalls wird drastischeren Mitteln Vorrang gewährt.

    Im Übrigen würde ich Verhältnismäßigkeit eher mit den Konsequenzen als mit den Mitteln verknüpfen (auch wenn man umgangssprachlich eine direkte Zuordnenbarkeit annimmt und auf die Mittel schaut).

    • @Sven Ortmann
      Im humanitären Völkerrecht ist der Begriff der Verhältnismäßigkeit klar definiert und bezieht sich auf den militärischen Zweck des Handelns und den damit ggf. einhergehenden Schaden für Unbeteiligte. Beides soll in einem nicht näher beschriebenen Verhältnis zueinander stehen. Militärisches Vorgehen, welches ausschließlich militärische Ziele trifft, kann im diesem Sinne gar nicht unverhältnismäßig sein.

      http://en.wikipedia.org/wiki/Proportionality_%28law%29

      • Heinz Junghänel sagt:

        Hallo,
        Sven Ortmann sagt am 31.Juli 2010 nur teilweise die Wahrheit.
        Denn wenn ich auch von derartiger Poilitik nicht unbedingt,- aus rein persönlichen Gründen.- etwas halte, so muss ich dennoch anfügen, das die Jungs dort unten nicht ihreren Arsch riskieren, um als glorreiche Handlanger von politischen Idioten und geldgeilen Machern der amerikanischen Rüstungsindustrie .- die Macher der eigentlichen amerikanischen Politik, wofür schon Päsitenten ins Gras beißen mußten.-zur Show tragen. No,No, Mister Nowbody. Die Jungs tuen das vor allen Dingen für die Weltbevölkerung, in dem sie sich dafür mit ihrem Leben einsetzten, das uns z.B. hier, in Europa oder anderswo nicht der holde Hinter wegbeombt wird, von solchen [Zensiert: Bitte etwas auf den Stil achten!], wie man nur eines sein kann, wie diese gewissen Terrororgansisationen aus diesen moslemischen Regionen.
        Also erst denken, dann reden.
        bye, bye

  2. Brutus sagt:

    @WS
    Dennoch würde ich als Kommandeur mir nicht in meinen Befehlsbereich hineinreden lassen. Und ob die Aktionen der TF373 immer mit den anderen Kräften im RC-N abgestimmt sind ist eher unwahrscheinlich. Einheitliche Operationsführung sieht anders aus, und eine Gefährdung eigener Kräfte kann nicht ausgeschlossen werden.

    Ich hoffe, daß man sich wenigstens bei der “target list” einig ist!

  3. b sagt:

    Es macht doch keinen Sinn hier über ISAF Regeln zu diskutieren. TF 373 untersteht soweit bekannt nicht der ISAF. Die Amis haben da eigene Regeln und sind offensichtlich sehr größzügig in deren Auslegung.

    Was mir fehlt in der Diskussion ist ein ganz anderes Problem: Einheitliche Befehlsgewalt.

    Da hat ein BW General den RC-Nord unter sich aber gleichzeitig machen da Amerikaner aber schon seit Jahren unkoordinierte Kommandoaktionen mit hohem Kollateralschäden.

    Wie soll den die BW die Bevölkerung hinter sich bekommen wenn nachts die schwarzen Blackhawks der Amis dieser oder jenen Stammesfürsten aufgrund vager NDS Anschuldigungen hochnehmen und dabei mal eben noch ein paar unschuldige Leute umbringen?

    Ein Kommandeur mit Rückrat müsste so ein Chaos strikt und laut ablehnen. Leider haben wir soetwas anscheinend nicht.

    • @b
      Die Strukturen sind sehr verschlungen. Der Kommandeur der amerikanischen Kräfte ist z.B. gleichzeitig ISAF-Kommandeur, während die formal ISAF unterstehenden deutschen Kräfte sich durch Dutzende Vorbehalte gleichermaßen aus der einheitlichen Befehlsgewalt ausgeklinkt haben. Einheitliche Befehlsgewalt wird m.E. in Afghanistan nur in einem kleinen Kreis innerhalb der NATO realisierbar sein: USA, UK, Kanada, Australien….Dort funktioniert es einigermaßen.

      Über “hohe Kollateralschäden” im Norden ist mir bzgl. der Spezialkräfteeinsätze nichts bekannt. Alle vorliegenden Zahlen deuten darauf hin, dass die Masse der Kollateralschäden allgemein bei Luftnahunterstützung (wie am 04.09.)auftritt und nicht bei solchen Einsätzen. Im Norden gibt es einen bekannt gewordenen Fall in Imam Sahib, aber fünf Tote sind keine “hohen Kollateralschäden” (jeder ist natürlich einer zu viel). Gäbe es tatsächlich größere Kollateralschäden im Norden bei Einsätzen von Spezialkräften im Norden, wäre das übrigens aufgrund der relativ dichten Bevölkerung und vergleichsweise guten Infrastruktur z.B. in Kunduz oder Balkh kaum zu verheimlichen. Die Masse der Bevölkerung im Norden hat aber definitiv andere Sorgen, und die Reaktionen auf die wahrscheinlich tatsächlich relativ hohen Kollateralschäden am 04.09. war bekanntermaßen neutral bis positiv.

      Ich kann nur nochmal darauf hinweisen, dass das Thema der Kollateralschäden gerade in Bezug auf den Norden in Deutschland völlig überbewertet wird. Die Empörung über die TF 373 halte ich für einen Versuch davon abzulenken, dass deren Einsatz ohne das Versagen Deutschlands im Norden gar nicht erforderlich gewesen wäre. Wenn die Rückzugsdiskussion in Deutschland richtig in Fahrt kommt, wird es dann heissen, dass die Bundeswehr im Norden ja erfolgreich gewesen sei bis die Amerikaner kamen,worauf hin alles den Bach runter gegangen wäre, so dass man nichts mehr hätte machen können. Trittin macht es vor, wie man eigene Verantwortung leugnet und Sündenböcke sucht.

  4. Brutus sagt:

    Hmmm, statt capture oder kill vielleicht “key leader engagement”? :)

  5. politisch inkorrekt sagt:

    “Ich kenne auch keine Regelung, aus der eine Verpflichtung hervorgeht, grundsätzliche eine Gefangennahme der Tötung vorzuziehen.”

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, die niedrigschwelligste Einsatzform zu wählen um mein Ziel zu erreichen.

    Natürlich kann ein AirStrike auch auf einzelne Menschen verhältnismäßig sein, jedoch kämen hier die RoEs zum tragen, die Luftangriffe stark einschränken. In diesem Fall wär kein TIC gegeben und es müssten höhere Kommandostellen den Angriff absegnen.

    Richtig, der Zugführer ist nicht gezwungen den Feind gefangenzunehmen, er hat die Wahl. Capture or kill. Er sitzt nicht im Wald und hat den Auftrag keine Gefangene zu machen.

    Artikel 23d Haager Landkriegsordnung:

    Was soll ein SOF Soldat machen, der einen “kill Auftrag” hat und der Gegner ergibt sich unerwartet? Da stehen die beiden nun…

    Was passiert, wenn ein “kill” target in einen Checkpoint gerät und sich ergibt, nachdem er identifiziert wurde?

    So Sonnenklar seh ich es nicht.

    pi

    • @pi
      “Natürlich kann ein AirStrike auch auf einzelne Menschen verhältnismäßig sein, jedoch kämen hier die RoEs zum tragen, die Luftangriffe stark einschränken. In diesem Fall wär kein TIC gegeben und es müssten höhere Kommandostellen den Angriff absegnen.”

      Zumindest bei der ISAF-JPEL ist das laut offenen Quellen der Fall.
      Die Einschränkung der Luftangriffe durch die neuen ISAF-ROE 2009 galt für CAS. Bei den geplanten Luftangriffen gab es ohnehin vergleichsweise wenig zivile Kollateralschäden.

      “Was passiert, wenn ein „kill“ target in einen Checkpoint gerät und sich ergibt, nachdem er identifiziert wurde?”

      Sobald er sich ergeben hat, gelten für ihn natürlich ein paar Schutzrechte, über die es zwar unterschiedliche Ansichten gibt, von denen aber das auf Schonung seines Lebens von niemandem bestritten wird. Und ein “kill”-Ziel in Gefangenschaft dürfte immer noch besser sein als eines in Freiheit.

  6. politisch inkorrekt sagt:

    weblog goes multimedia ;)

    geopowers hat dazu einen guten Beitrag geschrieben.

    http://www.geopowers.com/es-wird-nicht-informiert.html

    Wissenswertes zur JPEL:
    Die Prozedur um auf die Liste zu kommen ist umständlich:
    - Grundvorraussetzung: “Actionable Intelligence” (belastbare Verdachtsmomente).
    - Das gesammelte Material (der “Target Folder”) geht dann an das ISAF HQ in Kabul.
    - Es erfolgt eine Überprüfung durch Juristen (das “Vetting”).
    - Jetzt kann eine Person zur Zielperson erklärt werden (“Target”).
    - Die “Capture” oder “Kill” Einstufung kommt dabei von den Nationen mit Interesse.
    - Die gesamte Prozedur dauert teilweise Monate.

    Ich halte dieses Verfahren für brauchbar.

    Gibt es eigentlich nur die Kategorien “Capture” und “Capture or Kill” oder gibt es auch reine “kill” Aufträge? Diese würde dann gegen das Völkerrecht verstoßen(meine bescheidene Rechtsauffassung). …Es wird kein Pardon gegeben…

    pi

    • @pi
      Ich kenne keine Regelung des Völkerrechts, die eine reine “kill”-Kategorie grundsätzlich verbieten würde. solange die Wirkungsforderung “kill” gegen ein militärisches Ziel durch einen militärischen Zweck begründet ist und das Ziel sich nicht in einer Situation befindet, die mit besonderen Schutzrechten verbunden ist (z.B. Gefangenschaft). Ich kenne auch keine Regelung, aus der eine Verpflichtung hervorgeht, grundsätzliche eine Gefangennahme der Tötung vorzuziehen.

      Es gibt durchaus Situationen, in denen eine Gefangennahme im Vergleich zur Tötung Nachteile (gemessen an den militärischen Zielen) hätte, auch wenn solche Abwägungen im Detail natürlich nicht öffentlich diskutiert werden. Eine Tötung kann sich in einer bestimmten Situation im Vergleich zur Gefangennahme z.B. grundsätzlich anders auf die Aufstandsbewegung auswirken.

      Ähnliche Situationen kann es ja auch in konventionellen Gefechten für den einzelnen Soldaten oder militärischen Führer geben. Nimmt man erkannten Feind gefangen oder bekämpft man ihn? Der Soldat hat hier weitreichende Freiheit, unter Abwägung verschiedener Faktoren eine Entscheidung zu treffen, solange der Feind sich nicht ergibt und das eigene Handeln “proportional” ist, d.h. einen militärischen Zweck hat.

      Beispiel Zugführer Infanterie im Waldkampf: Lässt er den Feind auf die eigene Stellung auflaufen und nimmt ihn dann unter Zuhilfenahme des Überraschungseffekts gefangen, oder vernichtet er ihn im Feuerüberfall? Keine völkerrechtliche Regelung zwingt den Zugführer hier dazu, “capture” dem “kill” vorzuziehen.

      Und man kann man eigene Operationen natürlich von Beginn an ohne Verletzung des humanitären Völkerrechts so planen, dass eine Gelegenheit zur Aufgabe für den Feind nicht vorgesehen ist. Einer Drohne z.B. kann man sich nicht ergeben.

  7. Zodiacmindwarp sagt:

    Der Wendehals itself…!!
    Erstaunlich zu welchen dialektischen Verrenkungen dieser gottlob EX-Minister fähig ist.

    mkg
    Zodiacmindwarp

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