Heribert Prantl ist eine der führenden linksliberalen Stimmen der sicherheitspolitischen Diskussion in Deutschland. In einem aktuellen Beitrag in der “Süddeutschen Zeitung” äußert er sich zum Thema “Kinetic Targeting”.
Prantl beruft sich wie praktisch jede Stimme in der monotonen deutschen Diskussion (wer würde es wagen, “Kinetic Targeting” öffentlich und selbstbewusst zu verteidigen?) auf das Völkerrecht. Er nennt aber kein einziges völkerrechtliches Argument für seine Ablehnung dieser Vorgehensweise. Wo ihm die Argumente fehlen, muss Polemik aushelfen, und er spricht viel von „niedermachen“ und „Exekutionsraketen“.
Der Höhepunkt seiner Polemik ist die Behauptung, „nicht jeder Mensch, der in dem Land lebt, in dem der bewaffnete Konflikt tobt, ist ein ‘feindlicher Kämpfer’”. In der Realität hat dies auch niemand behauptet, aber um sich zum Verteidiger des angeblich entrechteten Feindes aufzuspielen, versucht Prantl hier offenbar, die Bösartigkeit der NATO ein bißchen zu übertreiben. Wie die Masse der Kritik setzt Prantl zudem auf eine bewusste Verwechslung von Strafrecht und humanitärem Völkerrecht, wenn er z.B. “Prozesse” für die “Beschuldigten” fordert.
Prantl befindet sich in der komfortablen Position, sich ganz auf das Polemisieren beschränken zu können. Niemals muss er Verantwortung übernehmen oder Lösungen vorbringen.
In seiner verantwortungsfreien Pauschalempörung bezüglich der Bekämpfung des Feindes meint er daher auch, nicht erklären zu müssen, wie er sich die Alternative einer polizeilichen Bekämpfung in einem Staat wie Afghanistan vorstellt, wo sich die Fläche des Landes der Kontrolle des Staates entzieht und es weder eine funktionierende Justiz noch eine intakte Polizei gibt. Die Bedingungen in Afghanistan rechtfertigen es objektiv, den Konflikt dort nicht als Kriminalität im Sinne des Strafrechts, sondern als “nicht-internationalen bewaffneten Konflikt” im Sinne des humanitären Völkerrechts zu definieren.
Wo afghanische Behörden dennoch polizeilich gegen Aufständische vorgehen, empören sich westliche Menschrechtler dann auch sofort über deren Behandlung der Aufständischen. Würden westliche Kräfte polizeiliche und juristische Aufgaben selbst übernehmen, käme sofort die Kritik der “Besatzungsherrschaft”. Wenn nichts geschieht und der Westen abzieht, folgt dann Empörung darüber, dass man seiner Verantwortung nicht nachkäme.
Wir nehmen bei Prantl und seinem politischen Lager einen latenten Hass auf die eigene Gesellschaft wahr. Mit der politischen Linken teilt man das Bedürfnis, Feinde dieser Gesellschaft als Opfer ebendieser zu identifieren, um sie dann gegen die Gesellschaft zu verteidigen. Nun hat man die Aufständischen in Afghanistan als neue Opfergruppe entdeckt, die er gegen die Bösartigkeit der NATO in Schutz nimmt, die ihnen angeblich ihre Rechte verweigere.
Prantl spricht gerne vom “Rechtsstaat” und unterstellt jenen, die seine Visionen des auf Kosten der Rechte Unschuldiger erkauften maximalen Täterschutz nicht teilen, dass sie gegen den Rechtsstaat seien. Wenn Prantl aber vom Rechtsstaat spricht, dann beschreibt er damit nur seine eigene Abneigung das Recht so zu gestalten, dass es die Gesellschaft gegen ihre Feinde besser schützt. Der “Rechtsstaat” ist für ihn (einem Dinosaurier gleich) etwas, das sich keiner neuen Herausforderung anpassen dürfe, um sich nicht selbst zu verraten. Mit dieser sklerotischen Definition diskreditiert Prantl aus unserer Sicht jedoch dieses Konzept, weil er es als schwach und disfunktional erscheinen lässt. Dies trägt nicht nur zur Motivation des Feindes bei, der von der Schwäche und Dekadenz westlicher Gesellschaften überzeugt ist, sondern schwächt auch das Vertrauen der Bürger in diesen Staat.
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