Archiv | Friedensbewegung

Kampagne gegen Oberst Klein: “Massaker von Kunduz”

Optimisten hatten vor einigen Tagen ihre Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass nach der Einstellung diverser Verfahren die Kampagne gegen Oberst Georg Klein endgültig beendet sein könnte. Dieser Optimismus war verfrüht, wie u.a. die Berichterstattung bestimmter Medien zeigte.

Auch die Friedensbewegung will die Kampagne fortsetzen und verschärft ihre Rhetorik: Man spricht vom “Massaker von Kunduz” und hat Kundgebungen für den 04.09. angekündigt.

Die Unterstellung eines “Massakers” (hier eine Definition) könnte als falsche Verdächtigung im Sinne von § 164 StGB wahrgenommen werden. Während deutsche Soldaten, die im Einsatz ihre Pflicht tun, pauschal auf Grundlage eines Generalverdachts behördlich verfolgt werden, haben Aktivisten der Friedensbewegung auch bei gröbstem Fehlverhalten im deutschen Rechtsstaat traditionell wenig zu befürchten. Kaum ein Politiker wagt es, Oberst Klein öffentlich zur Seite zu stehen und das Verhalten der Friedensbewegung zu kritisieren, und Organisationen wie der Bundeswehrverband regen sich lieber über harmlose Computerspiele auf als über Diskreditierungsversuche gegen deutsche Soldaten.

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Tanklaster-Vorfall: Die Kampagne gegen Oberst Klein geht weiter

Nach dem Tanklaster-Vorfall vom 04.09.2009 wurde der damalige Kommandeur PRT Kunduz (wie jeder Soldat im Einsat, der bei der Erfüllung seines Auftrags mit Todes- oder Verwundungsfolge handelt) von deutschen Behörden unter Generalverdacht gestellt. Die letzte gegen ihn erhobene Anschuldigung war, dass er ein Dienstvergehen begangen habe. Wie die vorherigen Anschuldigungen war auch diese unbegründet, wie heute bekanntgegeben wurde.

Wir vermuten, dass die politische Führung weiter am Generalverdacht festhält, weil man Anreize für Passivität schaffen will, um Diskussion in Deutschland zu vermeiden. Für die Politik sind der Verzicht auf Vorgehen gegen Aufständische in Afghanistan und die daraus  resultierenden Folgen offenbar weniger problematisch als die öffentliche Aufmerksamkeit, die auch bei völkerrechtlich legitimen, militärisch angemessenen und mit positiver Wirkung verbundenen Vorfällen wie jenem des 04.09.2009 entsteht. Handelnde deutsche Soldaten wie Oberst Klein werden daher als abschreckendes Beispiel an den Pranger gestellt, um auch über die restriktiven Einsatzregeln und “Caveats” hinaus Passivität sicherzustellen.

Auch die nichtstaatliche Kampagne gegen Oberst Klein geht weiter. Aktivisten wie der als “Opferanwalt” auftretende Karim Popal oder Wolfgang Kaleck hatten bereits vor einigen Wochen weitergehende juristische Verfolgung von Klein gefordert. Eine Entscheidung darüber steht unseres Wissens nach noch aus.

Wir vermuten, dass diese Aktivisten aufgrund der zahlreichen Entscheidungen zugunsten Oberst Kleins selbst nicht von einem juristischen Erfolg ausgehen. Wichtiger als die faktische Richtigkeit der meist unzutreffenden Vorwürfe ist für die Aktivisten offenbar die eigene Präsenz in der öffentlichen Diskussion.

Insbesondere Popal wäre vielleicht weniger motiviert zur Beteiligung an solchen Kampagnen gegen deutsche Soldaten, wenn die Bundeswehr ihm endlich seine Evakuierung aus Chahar Darreh in Rechnung stellen würde. Solange seine Kampagne gegen die Bundeswehr für ihn aber ohne Folgen bleibt und er dabei sogar noch von der Bundeswehr unterstützt wird, haben Aktivisten wie er auch keinen Grund zur Zurückhaltung.

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Friedensbewegung: Claudia von Werlhof über die seismische Kriegführung der USA

Die in Innsbruck lehrende Professorin Claudia von Werlhof wurde als Aktivistin der Friedensbewegung u.a. mit Beiträgen zum Thema Kollateralschäden bekannt geworden.

Ein Wissenschaftsblog setzt sich nun mit ihren realsatirisch anmutenden Ansichten zur seismischen Kriegführung der USA auseinander. Wir vermuten, dass dies Frau Werlhofs Ruf in der Friedensbewegung nicht schaden wird, und wer das von ihr vertretene pseudowissenschaftliche Fach “Gender Studies” jemals ernst genommen hat, ist ohnehin selbst schuld.

(Danke an N.V. für den Hinweis.)

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Ströbele: "Die USA dürfen mit ihren gezielten Tötungen nicht alles kaputtmachen"

Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) hat als einer der führenden politischen Repräsentanten der Friedensbewegung dem “Neuen Deutschland” ein Interview gegeben, in dem er seine Positionen zusammenfasst:

Meine Forderung ist, den Krieg in verantwortungsvoller Weise zu beenden: sofort alle Offensivmaßnahmen einstellen und Verhandlungen beginnen – auch mit Aufständischen, die kämpfen. [...]  Alle müssen verhandeln. Die Deutschen müssen im Norden verhandeln, und die USA dürfen mit ihren gezielten Tötungen nicht alles wieder kaputtmachen. [...][W]ir haben die Todesstrafe von Verfassung wegen abgeschafft. Und wie kommt man auf eine Killing-Liste? Durch ein Gerichtsurteil?

Ströbeles Positionen sind jedoch nicht so “verantwortungsvoll” wie er selbst meint.

  • Es gibt aktuelle keine realistische Perspektive für Verhandlungen mit der Aufstandsbewegung. Was man aus NATO-Sicht den Aufständischen anbieten könnte, ist ein Ende der Bekämpfung sowie ein Ende der Unterstützung jener afghanischen Kräfte, welche die Aufständischen bekämpfen. Das Ergebnis wäre ein vollständiger Glaubwürdigkeitsverlust der NATO, die ihre afghanischen Partner damit aufgeben würde, sowie eine Neubelebung des afghanischen Bürgerkriegs. Selten war der Zeitpunkt für Verhandlungen ungünstiger als jetzt. Das Ergebnis jeglicher Verhandlungen ist nur soviel wert wie die Machtverhältnisse am Boden. Die Amerikaner hofften 2009, durch kurzfristige Erfolge Verhandlungen begünstigen zu können, sind damit aber offensichtlich gescheitert.
  • In der deutschen Diskussion wird gerne behauptet, dass der angeblich erfolgreiche Ansatz Deutschlands im Norden Afghanistans durch das militärische Vorgehen der Amerikaner konterkariert werde. Manche deutschen Politiker scheinen mit dieser Darstellung ein Ende des deutschen Engagements in Afghanistan rhetorisch vorbereiten zu wollen. Tatsächlich ist es so, dass ca. im Frühjahr 2009 das Scheitern Deutschlands im Norden so offenkundig wurde, dass die USA sich zur Ausweitung ihres Einsatzes dort entschlossen, um die Folgen einzudämmen.
  • Zu den Darstellungen des “kinetic targeting” als “extralegale Tötung” etc. haben wir uns häufig genug geäußert. Ströbeles Darstellungen beruhen nicht auf dem humanitären Völkerrecht, sondern auf gefühltem Völkerrecht.

Der Friedensbewegung werfen wir vor, ihre Kritik auf antimilitaristischen Klischees aufzubauen und auf diese Weise wenig zu einer konstruktiven sicherheitspolitischen Diskussion beizutragen. Sollten die Forderungen der Friedensbewegung umgesetzt werden, so wäre das Ergebnis nicht Frieden, sondern ein erneuter Bürgerkrieg in Afghanistan, eine Verschärfung der Bedrohung durch militante Islamisten und das faktische Ende der NATO. Wir haben den Eindruck, dass Letzteres das tatsächliche Ziele mancher Führer der Bewegung ist.

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